Leiter der Abteilung Forschung und Entwicklung als Leitender Angestellter
Hallo, ich habe mal eine Frage: Ist ein Leiter der Abteilung Forschung und Entwicklung grundsätzlich als Leitender Angestellter im Sinne vom §5 Abs. 3 Nr. 3 zu sehen ? Dort heißt es ja: "regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt......".
Wie ist Eure Meinung dazu ? Gibt es Urteile zu dieser Thematik ? Danke für die Antworten Rassmus
Community-Antworten (3)
24.02.2011 um 20:54 Uhr
HAllo,
wieso sollte er? Nur weil er Leiter einer Abteilung ist? Welche Rechte hat er? Kann er z.B. Mitarbeiter einstellen und entlassen?
Wikipedia z.B. sagt folgendes :
Leitende Angestellte zeichnen sich dadurch aus, dass ihnen wesentliche Arbeitgeberbefugnisse übertragen wurden. Das sind: Einstellungs- und Entlassungsbefugnis, eine nicht unbedeutende Handlungsvollmacht oder Prokura, oder die Übertragung sonstiger Aufgaben in unternehmerischer Funktion. Wenn einem Angestellten mindestens eine der drei genannten Funktionen dauerhaft übertragen ist, ist er Leitender Angestellter im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes. Wenn darüber im Einzelfall Zweifel bestehen, können auch zusätzliche formelle Kriterien zur Klärung herangezogen werden, zum Beispiel die Leitungsebene oder das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt.[1]
also danach schauen und dann könnt ihr das evtl beurteilen. Aber wieso interessiert euch das?
gruß rtjum
24.02.2011 um 21:22 Uhr
Mich interessiert es nur. Ich hatte gestern eine Unterhaltung Mit einem Kollegen einer anderen Niederlassung. Dieser ist Leiter einer F+E-Abteilung. Er hatte mir nun einen Text aus dem Richardi, 11te Auflage zugesand. In der steht unter § 5 - 255, 257. Zitat: "Aber auch wenn es sich nicht ... ,sondern nur um den Forschungsleiter eines Unternehmens handelt, ist ihr Leiter ein leitender Angestellter, wenn die Erbringung der Forschungsleistung für Bestand und Entwicklung des Unternehmens oder eines für das Unternehmen wesentlichen Teil des Betriebs von Bedeutung ist." Demzufolge kann auch ein Leiter der F+E, ATA und der Analytik ein leitender Angestellter, wenn auch ohne Befugnisse eines "richtigen" leitenden Angestellten, sein."
Der Däubler wiederum unter §5 RN 223 findet dieses eher fraglich. Meine Frage, gibt es dazu Urteile ?
25.02.2011 um 10:51 Uhr
durfte er bei der letzten BR-Wahl wählen?
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