Staublunge! Was nun?
Moin moin, lieber Kolleginnen und Kollegen!
Ich möchte euch gerne ein aktueller Fall aus unserem Betrieb schildern, in der Hoffnung, ihr könnt uns ein paar gute Tipps geben:
In Rahmen der regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen wird bei einem MA verdächtige Schatten auf seinem Röntgenbild festgestellt. Der MA geht zum Spezialisten, muss sich dann eine Broncioskopie unsterziehen. Laut seine eigene Aussage, wird "Staublunge" festgestellt. Die Ergebnisse der Untersuchungen teilt er dann die Betriebsärztin mit. Jetzt wird's alles etwas spekulativ. Angeblich ruft die Betriebsärztin bei der Standortleitung an und empfiehlt der MA "vorübergehend" an eine neue Arbeitsstelle zu versetzen, damit es "keinen Ärger" gibt. Der MA soll jetzt versetzt werden, an eine Arbeitsstelle die vorher ausgeschrieben war und auf der es aber auch andere Bewerber gibt. Die Anhörung zur Versetzung gibt als Grund an "Empfehlung des Betriebsaztes und Gesundheitlichen Grunden". Es kam aber nur die Anhörung, ohne Untersuchungsergebnissen, ohne Attest, ohne sonstige Bewerbungsunterlagen. Der MA selbst sagte uns, es gibt kein Attest oder Ergebnisse, die er dem AG vorliegen könnte. Die Personal abteilung sagte uns, auch wenn es ein solches Schreiben geben würde, würden sie es uns nicht aushändigen. Wir sind uns mittlerweile noch nicht mal sicher, ob eine Anzeige beim BG erfolgt ist oder nicht. Natürlich wollen wir dem MA dabei unterstützen und ihm so schnell wie möglich aus der Gefahrenzone (Quarzstaubbelasteter Arbeitsplatz) raus holen. Das Problem ist nur, der andere Bewerber wäre für die neue Stelle eigentlich besser Qualifiziert.
Frage: Was muss der MA in diesem Fall unternehmen?
Was soll der BR in diesem Fall unternehmen?
Wie ist der korrekte Ablauf bei verdacht auf Berufserkrankungen?
Kann der BR die Zustimmung verweigern, da der AG dem MA nicht unbedingt auf diese Stelle versetzen kann/muss, sondern eigentlich sofort woanders versetzen muss (insofern es eine Berufkrankheit ist?)
Fall ihr auch sonstige Tipps und Anregeungen habt, wären wir dafür sehr dankbar!
Danke und Gruß
Community-Antworten (2)
08.11.2006 um 22:28 Uhr
Hallo,
ich versuche mal, Deine Punkte einen nach dem anderen abzuarbeiten:
"Die Personal abteilung sagte uns, auch wenn es ein solches Schreiben geben würde, würden sie es uns nicht aushändigen." Der BR hat keinen Anspruch auf Diagnosen, aber sehr wohl auf entsprechende detaillierte betriebsärztliche Empfehlungen. Das gehört eindeutig zur "Vollständigkeit" der Unterlagen.
"Wir sind uns mittlerweile noch nicht mal sicher, ob eine Anzeige beim BG erfolgt ist oder nicht." Dann fragt doch bei der BG nach, ob der AG seinen Pflichten nachgekommen ist.
"Das Problem ist nur, der andere Bewerber wäre für die neue Stelle eigentlich besser Qualifiziert. " Der BR hat auch soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen (Sicherung des Arbeitsverhältnisses), s.u.
"Frage: Was muss der MA in diesem Fall unternehmen? " Antrag auf Schwerbehinderung stellen, ggfs. Antrag auf Gleichstellung nachschieben. Sich sofort bei der BG melden wg. Berufskrankheit.
"Was soll der BR in diesem Fall unternehmen?" Beim AG Verfahren nach § 84 Abs. 1 SGB IX verlangen (BEM, Betriebliches Eingliederungsmanagement). Dann kann externe Hilfe wie z. B. Integrationsamt, BG, DRV herangezogen werden und z. B. Maßnahmen zur Weiterqualifikation geplant werden.
"Kann der BR die Zustimmung verweigern, da der AG dem MA nicht unbedingt auf diese Stelle versetzen kann/muss, sondern eigentlich sofort woanders versetzen muss (insofern es eine Berufkrankheit ist?)" Wenn Ihr keinen alternativen Arbeitsplatz aus dem Hut zaubern könnt und auch das BEM nicht angeleiert wurde, habt Ihr m. E. kaum einen sachlichen Grund, der Versetzung zu widersprechen.
"Fall ihr auch sonstige Tipps und Anregeungen habt, wären wir dafür sehr dankbar!" Wann ist denn der belastete Arbeitsplatz das letzte Mal in Bezug auf Arbeitssicherheit begutachtet worden. Sind die Arbeitsschutzvorrichtungen auf dem neuesten Stand? Was meint Eure Fachkraft für Arbeitssicherheit. Habt Ihr im Gremium BR'e, die sich zum Thema arbeitssicherheit auf dem Laufenden halten. Da scheint mir einiger Handlungsbedarf für Euch zu sein.
Albarracin
09.11.2006 um 09:31 Uhr
Guten morgen!
Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Wir sind dran mit der Arbeitssicherheit. Das läuft alles recht gut. Aber die Silikose an sich hat eine sehr lange Inkubationszeit - der MA ist schon 12 Jahre bei uns beschäftigt - und wie früher mit Staub umgegangen wurde, können wir "neulinge" natürlich nicht nachvollziehen. Aber ich werde sofort die BEM nachschauen, danke für den Tipp.
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