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§99 personelle Maßnahmen - Beschluss zwingend notwendig?

S
Stadtwerker
Feb 2025 bearbeitet

Wie haltet Ihr das? Wir bekommen seit jeher einen Anhörungsbogen zu personellen Maßnahmen nach §99 BetrVG, auf welchem wir vor Ablauf der Wochenfrist zustimmen oder eben nicht zustimmen können. Im Fall der Zustimmungsverweigerung begründen wir dies auch nach §99 oder ergänzen bei Zustimmung wenn uns was auffällt was zu ergänzen ist. Im Sitzungsprotokoll steht dann zum entsprechenden Tagesordnungspunkt "zugestimmt" oder "abgelehnt" mit der entsprechenden Begründung. Ich muss sagen, dass funktioniert perfekt und es gab auch bisher keine Klagen! Aber wo Licht ist, ist auch Schatten! Wir haben einen neuen GF und dieser stellt alles was nicht Kopf steht auf denselben, er sucht nach Verfahrensfehlern. Dokumentiert ihr zustimmungsfähige personelle Maßnahmen nach §99BetrVG als BR Beschluss? Das würde bei uns einen erheblichen Mehraufwand bedeuten, aber was muss das muss. Die Frage ist nach vielen Jahren BR Arbeit schon fast peinlich, aber Routine ist tückisch, wir haben dieses Verfahren regelrecht geerbt und einfach weitergeführt. Ich möchte da sauber sein.

VG Stadtwerker

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Community-Antworten (2)

T
takkus

07.02.2025 um 16:13 Uhr

"Dokumentiert ihr zustimmungsfähige personelle Maßnahmen nach §99BetrVG als BR Beschluss?" -> im Protokoll? Ja, machen wir. Extra auf Kopfbogen machen wir das nicht. Der Beschlusstext muss lt. BetrVG § 34 Abs. 1 auch im Protokoll stehen: "Über jede Verhandlung des Betriebsrats ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind, enthält."

S
Stadtwerker

07.02.2025 um 20:20 Uhr

Ich hatte es mir schon gedacht, wir werden unsere Sitzungsprotokolle entsprechend anpassen müssen. Danke für den Hinweis. VG Stadtwerker

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