Hallo Zusammen!
Gestern hat uns die GL darüber informiert, dass sie dieses Jahr bei der Zahlung des Weihachtsgeldes die Krankheitstage der einzelnen AN anrechnen wollen (kein AN ist bisher darüber informiert und die Zahlung erfolgt am 29.11.). Nach dem & 4a des EFZG darf er das auch. Nun haben wir alle unterschiedliche Verträge - in einigen Verträgen steht dieser § auch drin in anderen wieder nicht.
Mal abgesehen davon, dass ich das moralisch völlig daneben finde - können wir als BR was tun? Das W-Geld wurde letztes Jahr gar nicht gezahlt, also keine Regelmäßigkeit.
Können die betroffenen Mitarbeiter was tun?
Danke Euch schon mal im Vorfeld!