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Weihnachtsgeld und Krankheitsfall

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doncarl
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen! Gestern hat uns die GL darüber informiert, dass sie dieses Jahr bei der Zahlung des Weihachtsgeldes die Krankheitstage der einzelnen AN anrechnen wollen (kein AN ist bisher darüber informiert und die Zahlung erfolgt am 29.11.). Nach dem & 4a des EFZG darf er das auch. Nun haben wir alle unterschiedliche Verträge - in einigen Verträgen steht dieser § auch drin in anderen wieder nicht. Mal abgesehen davon, dass ich das moralisch völlig daneben finde - können wir als BR was tun? Das W-Geld wurde letztes Jahr gar nicht gezahlt, also keine Regelmäßigkeit. Können die betroffenen Mitarbeiter was tun? Danke Euch schon mal im Vorfeld!

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Community-Antworten (2)

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wahlvst

24.11.2010 um 20:25 Uhr

...ihr könnt AN unterstützen bei der Klärung, welche Ansprüche bestehen. Auch ob ggf. schon im letzten Jahr dieses hätte gezahlt werden müssen.

Denn es könnte betriebliche Übung bestehen/ schon im letzten Jahr bestanden haben Es könnte aus ArbV ein Anspruch bestehen. Es könnte sich auch aus dem ArbV ein Anspruch auf ein trotz Krankheitstagen ungekürtztes bestehen.

Es kommt hier darauf an, aus welchem Grund gezahlt wir/ ein Anspruch entsteht. Und ob es sich um einen Sonderzahlung handelt welche von bestimmten Fakten abhängig ist oder um ein Zahlung aus anderen Gründen/ Ansprüchen.

Auch der § 4a EFZG greift bei Sonderzahlungen die teils dann auch als Weihnachtgeld bezeichnet werden nicht immer.

Hier findet man einiges dazu: http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/weihnachtsgeld-wann-haben-mitarbeiter-einen-anspruch-teil-1.html

http://www.recht-gehabt.de/anwaltstipps/arbeitsrecht/habe-ich-anspruch-auf-weihnachtsgeld.php

http://www.finanztip.de/recht/a/weihnachtsgeld.htm

Ggf. müsste hier ein Anwalt eingenunden werden. Wäre aber Induvidualrecht.

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doncarl

01.12.2010 um 18:22 Uhr

Vielen Dank erst mal für die Antwort. Unsere Geschäftsleitung hat es tatsächlich wahr gemacht und die Krankentage bei jedem Mitarbeiter angerechnet. Unabhängig von den Verträgen (die ja sehr unterschiedlich sind) und auch Anzahl der Tage - egal ob einer 3 Tage oder 7 Wochen krank war. Immer anteilig. Niemand wurde darüber informiert. Wir werden jetzt erst mal die individuellen Fälle aufnehmen, mit der Geschäftsleitung sprechen. Sollen wir dann einen Anwalt hinzuziehen? Um auch die Kollegen entsprechend beraten zu können. Danke und Gruß!

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