Erstellt am 24.11.2010 um 11:50 Uhr von rkoch
Eine BV kann eine betriebliche Übung normalerweise nicht auflösen, da das GÜNSTIGKEITSPRINZIP gilt. Eine BV die den AN schlechter stellt als sein Arbeitsvertrag entfaltet keine Wirkung.
Nur leider müßten die AN dies Einklagen - und das macht i.d.R. keiner und so entfalten derartige BV trotz Unwirksamkeit i.d.R. die vom AG gewünschte Wirkung. Akzeptieren die AN widerspruchslos die durch die BV geänderten Bedingungen wird die betriebliche Übung Kraft konkludenten Handelns von AG und AN aufgelöst. Deshalb sollte ein BR auf jeden Fall davon die Finger lassen.
Erstellt am 24.11.2010 um 11:53 Uhr von DonJohnson
Die Frage ist eh ob der BR sowas regeln darf, oder ob eventuell §77 Abs 3 BetrVG dem entgegen steht...
Erstellt am 24.11.2010 um 12:21 Uhr von mainpower
Hallo,
vorsicht bei einer BV. Eine BV kann der Chef eines Tages kündigen. Eine betriebliche Übung nicht.
Erstellt am 24.11.2010 um 23:12 Uhr von sueton
Hallo Mauerblümchen !
Ohne Kenntnis genauerer Details (MTV,TV,AV) lässt sich schwer was dazu sagen.Also hier nur mein Hinweis auf ein Urteil des BAG vom 18.03.2009 10 AZR 281/08.
Grüsse,sueton
P.S. Diesmal stimmt die Nummer :-)