Kann die Weihnachtgeldzahlung über eine BV geregelt werden?
Wir bekommen seit Jahren das volle Weihnachtsgeld ausbezahlt, bis auf die letzten zwei Jahre, da bekommen wir nur die Hälfte. Uns steht das volle Weihnachtsgeld zu (betriebliche Übung). Da eine betriebliche Übung Bestandteil eines Arbeitsvertrages ist, muß der AG mit jedem AN den Vertrag ändern, oder steht eine BV über jeden Vertrag der Mitarbeiter und ist bindend? Bei einer BV wird dann mit Sicherheit nicht mehr von Weihnachtsgeld, sondern von einer freiwilligen Leistung gesprochen.
Community-Antworten (4)
24.11.2010 um 12:50 Uhr
Eine BV kann eine betriebliche Übung normalerweise nicht auflösen, da das GÜNSTIGKEITSPRINZIP gilt. Eine BV die den AN schlechter stellt als sein Arbeitsvertrag entfaltet keine Wirkung.
Nur leider müßten die AN dies Einklagen - und das macht i.d.R. keiner und so entfalten derartige BV trotz Unwirksamkeit i.d.R. die vom AG gewünschte Wirkung. Akzeptieren die AN widerspruchslos die durch die BV geänderten Bedingungen wird die betriebliche Übung Kraft konkludenten Handelns von AG und AN aufgelöst. Deshalb sollte ein BR auf jeden Fall davon die Finger lassen.
24.11.2010 um 12:53 Uhr
Die Frage ist eh ob der BR sowas regeln darf, oder ob eventuell §77 Abs 3 BetrVG dem entgegen steht...
24.11.2010 um 13:21 Uhr
Hallo, vorsicht bei einer BV. Eine BV kann der Chef eines Tages kündigen. Eine betriebliche Übung nicht.
25.11.2010 um 00:12 Uhr
Hallo Mauerblümchen !
Ohne Kenntnis genauerer Details (MTV,TV,AV) lässt sich schwer was dazu sagen.Also hier nur mein Hinweis auf ein Urteil des BAG vom 18.03.2009 10 AZR 281/08.
Grüsse,sueton
P.S. Diesmal stimmt die Nummer :-)
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