Mitbestimmung - Angelegenheiten die vor der Konstituierung des BR einseitig vom AG geregelt wurden, sind nicht nachträglich mitbestimmungspflichtig?
Guten Morgen Ihr Lieben. Meine Frage: In der Fa. X wird zum 1. mal ein BR gewählt. Die Arbeitzeit der MA ist in einer Betriebsordnung geregelt. Der BR möchte eine Gleitzeitvereinbarung, weil das den MA entgegenkommt. Der AG verweist darauf, dass Angelegenheiten die vor der Konstituierung des BR einseitig vom AG geregelt wurden, nicht nachträglich Mitbestimmungspflichtig sind. Rechtslage??? Ich danke schonmal für Eure Hilfe.
Community-Antworten (2)
07.05.2009 um 11:54 Uhr
ihr habt das MBR auch wenn es schon vor der Wahl so war...
Nur ob Ihr mit der Gleitzeit durchkommt steht auf einem anderen Blatt
07.05.2009 um 13:35 Uhr
Nutzt euer Initiativrecht. Beschluss über den Abschluss einer BV nach § 87 BetrVg. Beschluss über die Erstellung eines Entwurfes einer BV und als Vorlage an den AG. Fristsetzung und vorsorglich auf den § 87 Ab2. 2 BetrVg verweisen.
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