Weihnachtsgeld bei Teilzeit
Alle Mitarbeiter bekommen lt. Tarifvertrag TVÖD ein Weihnachsgeld ausgezahlt. 2 Mitarbeiter in Teilzeit, eingestellt ohne tarifliche Bindung, bekommen kein Weihnachtsgeld ausgezahlt. Wer weis ob diese Mitarbeiter doch Anspruch darauf haben ?
Community-Antworten (9)
23.11.2010 um 16:57 Uhr
Hallo Francine, im TVöD gibt es kein Weihnachtsgeld, es wird Jahressonderzahlung genannt.
eingestellt ohne tarifliche Bindung was meinst Du damit?
23.11.2010 um 17:11 Uhr
Hallo Nicoline,
eingestellt: neuer Mitarbeiter Arbeitsvertrag Teilzeit, Entgelt im AV festgelegt, außerhalb des Tarifvertrag TVöD Lohn- und Gehalt. D.h. viel weniger.
23.11.2010 um 17:25 Uhr
Hallo Francine,
wenn der AG der tarifbindung unterliegt kann er außer bei leitenden Ang. keine AN außerhalb deds TV einstellen/ beschäftigen. Doch es handelt sich um Induvidualrecht und die AN müssten also klagen.
Was hat den der Br bei der MB gem § 99 bei der Einstellung getan? Da müsste er doch erkannt haben, dass der AG hier die Tarifbind(Pflicht) missachtet. :-(
nicoline, Pandabeer
nicoline hat es ja wohl selber schon gemerkt.
Die Aussage "Arbeitnehmer müssen für die Tarifbindung Mitglied der tarifvertragschließenden Gewerkschaft sein." ist so NICHT zwingend zutreffend. Denn es gibt TV die als allgeemeinverbindlich, also dann für eine ganze Branche gelten. Weiter werden sehr oft "formatisierte ArbV verwendet in wlechen dann i.d.R. fast immer Bezug auf einen TV genommen wird. Im Geltungsbereich des TVöD dürfte dieses wohl i.d.R. so sein. Dieses ist dann meist auch so, weil der AG ja nicht unbedingt der Gewerkschaft Mitglieder verschaffen möchte und diese so noch sträker auch Streikfähiger macht.
Es gibt nur ganz wenige TV welche expliziert Leistungen NUR für Mitglieder der Gewerkschaften vorsehen. Ist in einem ArbV bezug auf eine TV, dann gilt er inhaltlich voll für alle AN. Nur ist oft ein Datum eines TV genannt, dann gilt er für Nichtiglieder NUR mit diesem Stand und der AG kann dann Gehaltssteigerungen wegen eines neuen TV verweigern.
"
23.11.2010 um 17:52 Uhr
wahlvst was hältst Du denn hier von:
Arbeitnehmer müssen für die Tarifbindung Mitglied der tarifvertragschließenden Gewerkschaft sein.
23.11.2010 um 18:19 Uhr
wahlvst
Da sind deine textwüsten ja gehaltvoller. Da gehst du wenigstens mit fundiertem wissen hausieren
23.11.2010 um 18:37 Uhr
Pandabeer, DAsind deine textwüsten ja gehaltvoller.
Da gehst du wenigstens mit fundiertem wissen hausieren
Wo?
23.11.2010 um 18:45 Uhr
Man kann also zusammenfassend sagen, wenn euer AG Tarif gebunden ist kann man den MA empfehlen der Gewerkschaft beizutreten, und die MA erhalten damit automatisch den Tariflohn und die entsprechenden Sonderzahlungen.
23.11.2010 um 18:49 Uhr
Francine, ich schieb jetzt mal das hinterher (dann muss ich nicht selbst so viel schreiben:o)
http://de.wikipedia.org/wiki/Tarifvertrag
Gleichbehandlung nicht tarifgebundener Arbeitnehmer Tarifgebundene Arbeitgeber behandeln in der Regel alle Arbeitnehmer eines Betriebes unabhängig von deren tatsächlicher Tarifbindung nach den Regeln des Tarifvertrags. Dies geschieht im Regelfall durch eine sog. Gleichstellungsabrede, also durch eine Klausel, die im Individualarbeitsvertrag auf die Regelungen des Tarifvertrags Bezug nimmt und ihnen so individualvertragliche Wirkung zukommen lässt. Der Grund liegt vor allem darin, den Mitarbeitern keine zusätzliche Motivation zu geben, Mitglied der Gewerkschaft zu werden, denn die Gewerkschaftsmitgliedschaft des Arbeitnehmers ist die Voraussetzung für die zwingende Anwendung eines entsprechenden Tarifvertrags.
Schließt der AG jedoch nur Teilzeitkräfte von der Anwendung des TVöD aus, so könnte man als BR, zumindest, was die Höhe des, wenn auch anteilig zu zahlenden, Gesamtentgeltes angeht mal auf das TzBfG aufmerksam machen:
§ 4 Verbot der Diskriminierung (1) Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht.
23.11.2010 um 18:52 Uhr
Man kann also zusammenfassend sagen, wenn euer AG Tarif gebunden ist kann man den MA empfehlen der Gewerkschaft beizutreten, und die MA erhalten damit automatisch den Tariflohn und die entsprechenden Sonderzahlungen.
Oder so, ist natürlich am ehrlichsten! ;-))
Verwandte Themen
Weihnachtsgeld nach Elternzeit
ÄlterHallo, eine langjährige Mitarbeiterin kam aus ihrer Elternzeit am 01.10. wieder arbeiten und mit dem Novembergehalt wird Weihnachtsgeld ausgezahlt. Bei Ihr wurde das Weihnachtsgeld jetzt gekürzt obwoh
Weihnachtsgeld trotz Kündigung?
ÄlterEinen wunderschönen guten Morgen zusammen, ich hoffe, es geht euch gut. Ich weiß, das ist eine inividualrechtliche Frage, aber da ich euren Rat schätze, frage ich hier doch einmal an. Folgender Sach
Urlaubs- und Weihnachtsgeld vertaglich, wird aber nicht bezahlt
ÄlterHallo Kollegen, ich (BRV) hoffe ihr könnte mir helfen. In unserer Firma haben wir kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Gestern hat ein MA mir seinen Vertrag gezeigt (vor neun Jahren abgeschlossen), i
Kein Weihnachtsgeld für Alle
ÄlterNur einige MA bekommen Weihnachtsgeld In unserem Betrieb (Altenheim) gibt es mehrere Vertragsstrukturen. Mehrere MAinnen sind gestellt, d.h. vom vorherigen Eigentümer übernommen zu alten Vertragsbedi
Anhörung: Nicht identisch mit Stellenausschreibung - neu
ÄlterWir haben eine Anhörung erhalten. Folgende Abweichung: Die Stelle war als "Vollzeit" ausgeschrieben. Die Einstellung einer externen Person ist nun in der Anhörung auf "Teilzeit" vorgenommen worden. Da