Kolleginnen und Kollegen immer wieder die Urlaubsplanung, mich würde eure Meinung interessieren, welche Fristen bei der Urlaubsgewährung eingehalten werden müßten, es heißt im Gesetz eine gewisse Zeit , wenn ein MA seine Urlaubsplanung abgegeben hat, bis wann muss der Arbeitgeber geantwortet haben, und was ist wenn er gar nicht bestätigt.
Danke für eure Antworten