Fristen vereinfachtes Wahlverfahren
Hallo Zusammen, wir führen bei uns im Betrieb das vereinfachte, einstufige Wahlverfahren durch. Welche Fristen gibt es hier bei der Aussendung des Wahlauschreibens zu beachten. Bei dem normalen Wahlverfahren muss das Wahlauschreiben mindestens 6 Wochen vor dem Wahltag versendet werden, bei den vereinfachten, einstufigen Verfahren finden wir unterschiedliche Informationen.
- auch 6 Wochen
- keine Fristen Wir müssen Ende März wählen. Hilfestellung wird gerne angenommen.
Community-Antworten (2)
14.02.2010 um 15:44 Uhr
Wildblume, mit Rücksicht auf die Ausschlussfrist von einer Woche vor der Wahlversammlung für die Einreichung der Wahlvorschläge (§ 14a Abs. 3 Satz 2 BetrVG, § 36 Abs. 2 Satz 3 WOBetrVG) muss das Wahlausschreiben mindestens 2 Wochen vor der Wahlversammlung ausgehängt werden.
14.02.2010 um 20:16 Uhr
"Wir müssen Ende März wählen. "
Und wann endet die Amtszeit des jetzigen BR?
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