Fristen für Mitteilungen bei BR-Ersatzmigliedern beim Ausscheiden von BR-Mitgliedern
Hallo,
... ich bin nun 3. br-ersatzmitglied. auf der konstituierenden sitzung hatte das 2. br-ersatzmitglied kund gegeben, das er nicht als br-ersatzmitglied bereitstünde. man ist so verblieben das ver br-vorstand mit dieser person nochmals diesen schritt bereden wolle. bei der letzten br-sitzung wurden alle dre ersatzmitglieder geladen. wobei eine person geladen wurde, die durch die br-wahl von den stimmen hinter mich war.
eine info des br´s an mich das ich eigendlich eine position aufgerückt bin. noch einen aushang gab es nicht.
frage : versäumt der br-vorstand hierdurch nicht fristen, bzw. durch die äuserung des 2. br-ersatzmitgliedes, hat er sein amt angetreten, oder das wahlergebnis nicht angenommen . bzw. hat man bei uns da nicht auch fristen verstreichen lassen ???
ich frage deshalb, da nun heute ein reguläres mitglied sein amt niedergelegt hat, ich somit in kürzester zeit ne weitere position (1. br-ersatzmitglied) aufrücke. und nun bedenken habe, ohne bekanntmachungen, man dem br, nun daraus einen "strick" drehen könnte, fristen/bekanntgebungen versäumt zu haben.
hat jemand hier erfahrung über fristen/rechtliche lage ?!?!
Community-Antworten (3)
17.04.2010 um 05:50 Uhr
EBRM haben auf der Konstituierenden Sitzung nur etwas zu suchen, wenn der Vertretungsfall eintritt...
Eine Info benötigt es auch nciht. Je nach Lage der Dinge wird das BRM im Vertretungsfall geladen...
Ein EBRM kann nur vom Ehrenamt zurücktreten, wenn der Vertretungsfall eingetreten ist. Dann und erst dann muß es kund geben, dass es kein Interesse mehr hat.
Was für Fristen???
18.04.2010 um 01:01 Uhr
Macht Euch auf jeden Fall mit den Gestzen vertraut,nicht das die mal auf Euch zurückfallen!3 EBRM auf der konstituierenden Sitzung ist schon grenzwertig.Und : Nichts für Ungut,Iggised,aber willst Du Karriere machen,oder für Deine Kollegen/innen kämpfen?!
18.04.2010 um 04:39 Uhr
... danke für die antworten.
wer zwischen den zeilen liest kann sich die situation bei uns ausmahlen, wenn 2 ebrm´s bei der konstuierenden dabei sind (wobei der 3te ja sein amt nicht angetreten hatte und der erste ebrm mitten in der sitzung gegangen ist). und nun nach ca einem monat nach der wahl ein neugewählter brm sein amt niederlegt. über die amtsniederlegungen hat der br-vorstand bisher keinen informiert. wie sueton richtig bemerkte ist für mich auch vieles grenzwertig. wobei ich als ebrm-neuling gerade dabei bin, mich einzuarbeiten ob das bei uns grenzwertig ist oder vieleicht "alltägliches"
ich bin der meinung das jeder in der fa über änderungen bei brm´s informiert werden sollte, woher sollen sonst die leute wissen, wem sie sich betreffend br-fragen anvertraun können. deshalb hab ich die frage gestellt, muß der br-vorstand schriftlich informieren ?!?! und wenn ja in welcher zeitspanne. (ich selbst hab weder mündlich noch schriftlich eine mitteilung das ich in der zwischenzeit von 3. ebrm zum 1.ebrm aufgestieben bin) auch hier wie sueton meint, im endeffekt fällt das auf uns zurück, bzw. ja evt. auch auf mich. wenn eben event. pflichten des br-vrstandes leger gehandhabt werden
frage an sueton, auf den hinweiß mit den gesetzen vertraut zu machen. haste mir diesbezüglich nen hinweiß wo man sowas nachlesen kann ?!?! im betriebsverfassungsgesetz hab ich diesbezüglich nichts passendes gefunden.
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