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Wechselschicht für langjährige MA aus Tagschicht - ist dies ohne weiteres umsetzbar?

B
BRTalk
Nov 2016 bearbeitet

Zwei Kolleginnen arbeiten (4 Stunden) seit ca. 10 Jahren vormittags in einem Callcenter und machen auch ihre Pausen zur gleichen Zeit. Der Abteilungsleiter möchte nun baldmöglichst, dass Sie in Wechselschicht arbeiten. Das bedeutet - die Kollegin 1 arbeitet vormittags und Kollegin 2 nachmittags und in der nächsten Woche anders herum. Dies bedeutet neben privater Umstellungen auch dass sie sich nur noch selten sehen werden. Beide wären über diese Situation sehr unglücklich. Der AG meint, dass dieser Schritt notwendig sei damit die anderen Kollegen keine Überstunden leisten müssen. Des Weiteren ist er der Auffassung, dass er über das Direktionsrecht die Kollegen jederzeit zu diesen Schichten einteilen kann. Die Anhörung liegt vor, aber können wir als BR den Kollegen wirklich helfen? Wir suchen derzeit noch verzweifelt an Argumenten. Wer kann weiterhelfen? Vielen Dank im Voraus.

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Community-Antworten (1)

W
wahlvst

23.11.2010 um 00:27 Uhr

Grundsätzlich hat der AG zwar Recht § 106 GewO. Aber nur wenn im ArbV keine Aussagen über die Arbeitszeit enthalten ist.

Doch man kann dieses als Einführung von Schichtarbeit auslegen. Dann bestünde Mitbestimmung. Schichtarbeit – Umfang der Mitbestimmung

  1. Der Betriebsrat hat bei der Einführung von Schichtarbeit mitzubestimmen.
  2. Inhalt dieses Mitbestimmungsrechts ist, dass alle Fragen der Schichtarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam zu regeln sind. Die Betriebspartner können sich dabei darauf beschränken, Grundsätze festzulegen, denen die einzelnen Schichtpläne entsprechen müssen, und die Aufstellung der einzelnen Schichtpläne entsprechend diesen Grundsätzen dem Arbeitgeber überlassen.
  3. Ein Spruch der Einigungsstelle, der eine solche Regelung zum Inhalt hat, verstößt nicht gegen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. BAG vom 28.10.1986 - 1 ABR 11/85

Auch hier mal noch lesen!

http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/map.htm

und hier: Handbuch Arbeitsrecht: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Mitbestimmung_Soziale_Angelegenheiten.html

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