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zusätzlicher Urlaub bei Urlaubsverschiebung oder Abbruch?

G
gerinnung
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen, wenn jemand plötzlich doch keinen schon genehmigten Urlaub nehmen darf (dringende Gründe...) oder sogar aus dem Urlaub zurück geholt wurde, hat er dann Anspruch, neben der Erstattung der Kosten, auf zusätzliche Urlaubstage? Gibt es da etwas wie eine Staffelung? Danke und Gruß Otto

1.09002

Community-Antworten (2)

K
Kölner

22.11.2010 um 15:10 Uhr

@Otto Das wäre die (Mindest-)Verhandlungsbasis auf der ich als AN überhaupt zu überlegen anfangen würde, den bereits genehmigten Urlaub abzubrechen...

...Kostenerstattung in voller Höhe für alle Familienangehörigen ...zusätzlicher Urlaub ...Schmerzensgeld

R
rkoch

22.11.2010 um 17:04 Uhr

Ergänzend:

Wie Kölner schon sagt: Verhandlungsbasis. Einen Rechtsanspruch auf mehr als den entgangenen Urlaub gibt es nicht.

Allerdings gilt aus rechtlicher Sicht: Der Urlaub dient in seiner GÄNZE der Erholung. Ein ABGEBROCHENER Urlaub erfüllt diesen Anspruch nicht. Er ist quasi gar nicht genommen worden, auch nicht die bereits stattgefundenen Tage. Er muss also eigentlich in seiner GÄNZE wiederholt werden. Allerdings wird das der AG i.d.R. anders sehen - und der Rechtsweg ist nicht jedermanns Sache und ob das ein Richter am Ende so sieht ist Glücksspiel.

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