Erstellt am 22.11.2010 um 14:10 Uhr von Kölner
@Otto
Das wäre die (Mindest-)Verhandlungsbasis auf der ich als AN überhaupt zu überlegen anfangen würde, den bereits genehmigten Urlaub abzubrechen...
...Kostenerstattung in voller Höhe für alle Familienangehörigen
...zusätzlicher Urlaub
...Schmerzensgeld
Erstellt am 22.11.2010 um 16:04 Uhr von rkoch
Ergänzend:
Wie Kölner schon sagt: Verhandlungsbasis. Einen Rechtsanspruch auf mehr als den entgangenen Urlaub gibt es nicht.
Allerdings gilt aus rechtlicher Sicht:
Der Urlaub dient in seiner GÄNZE der Erholung. Ein ABGEBROCHENER Urlaub erfüllt diesen Anspruch nicht. Er ist quasi gar nicht genommen worden, auch nicht die bereits stattgefundenen Tage. Er muss also eigentlich in seiner GÄNZE wiederholt werden. Allerdings wird das der AG i.d.R. anders sehen - und der Rechtsweg ist nicht jedermanns Sache und ob das ein Richter am Ende so sieht ist Glücksspiel.