Hallo Zusammen,
wenn jemand plötzlich doch keinen schon genehmigten Urlaub nehmen darf (dringende Gründe...) oder sogar aus dem Urlaub zurück geholt wurde, hat er dann Anspruch, neben der Erstattung der Kosten, auf zusätzliche Urlaubstage? Gibt es da etwas wie eine Staffelung?
Danke und Gruß
Otto