Unser Betrieb befindet sich derzeit unter Administration (Insolvenzverwaltung) und wird derzeit Schritt für Schritt verkauft.

Dadurch verändert sich die Mitarbeiterzahl stetig nach unten. Nach dem Prozedere wäre eine BR Wahl für unseren Standort notwendig.
Nun wurde aber die Option diskutiert für die verbleibenden Betriebsteile einen deutschlandweiten GBR zu wählen. Dies wurde vom derzeitigen BR begrüsst und nun dem Wahlvorstand für unseren Standort zur Prüfung und Kommentierung vorgelegt.

Nach Abschluss dieser Vereinbarung soll demzufolge der GBR einen Wahlvorstand mit der Einleitung einer bundesweiten BR-Wahl zur Errichtung eines Gemeinschaftsbetriebsrats beauftragen.

Der BR Frankfurt hat in seiner Sitzung heute die Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen und beschlossen, dem geplanten Ansinnen zuzustimmen.

Nun steht der Wunsch "Prüfung des Wegfalls der Geschäftsgrundlage zur Durchführung einer Standortbetriebsratswahl " für den Wahlvorstand im Raum. Ergebnis sollte sein, dass der Abbruch der bereits eingeleiteten BR-Wahl 2010 für den Standort erfolgt. Sobald ein solcher Beschluss des Wahlvorstands kommuniziert worden ist, könnte der GBR einen Wahlvorstand für die Gemeinschaftsbetriebsratswahl 2010 bestellen.

Da ich in diesem Fall auf keinerlei Erfahrung zurückgreifen kann, bin ich für jede Hilfe bei diesem Thema dankbar.