Einspruchszeiten bei Prämien?
Hallo erst ma,
also, bin seit 4Wochen als Nachrücker im BR. Nun ist mir zu Ohren gekommen da es für einen bestimmten Auftrag Prämien gibt! Im Betrieb sind etwa 50% der Beleg mit dem Auftrag beschäftigt wobei aber von den 50% etwa 20% eine Prämier für Qualli sowie Pünktliche Abarbeitung bekommen und der rest der genau so beteidigt ist bekommt nichts.
aber jetzt zur eigentlichen frage: Der Brv hat vor etwa 8Wochen eine Info vom AG über die verteilung bekommen und diese Info nicht weitergegeben wodurch die restlichen Brm keine Info darüber hatten. Nachdem das alles letztew woche aufkam.
Ist nun noch ein Einspruch nach §87 Abs.1 Nr.10 möglich - Betrieb (unter 100Mitarbeiter) Eswurde wie gesagt nur eine Info übergeben also hat der BR nicht unterschrieben.
Danke im voraus
Community-Antworten (1)
10.12.2008 um 08:59 Uhr
@ossi 76,
mein Vorschlag: zur nächsten Tagesordnung den TOP "Prämienzahlung" aufnehmen. An dem von Dir geschilderten Beispiel, lässt Du und ich hoffe die anderen BRM auch erklären, warum euer BRV so vorgegangen ist. So wie du Schreibst habt ihr einen "Fürsten" als BRV? Für die Wahrung eurer MBR nach § 87 Abs.1 Nr. 10 bzw. Nr.11 BetrVG, ist ja nur erheblich dass es einen kollektiven Anspruch gibt. Und denn gibt es nach deinen Schilderungen. Grundsätzlich solltest Du versuchen, in der nächsten BRV nicht allein dazustehen, such dir BRM die ähnlich denken wie DU
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