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BAG lässt Minijobber im (Lockdown)-Regen stehen

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Community-Antworten (3)

C
celestro

14.10.2021 um 13:05 Uhr

"Für mich ein Skandal:"

dachte ich zunächst auch, aber:

"Nach dem BAG ist dieses Risiko im Vertragsverhältnis Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedenfalls nicht dem Arbeitgeber aufzubürden, sondern der Gesellschaft als Ganzes zuzuweisen. Nach den Grundsätzen des Vertragsrechts mit wechselseitigen Risikosphären überzeugt dies, auch wenn das Ergebnis in dem im besonderen Maße von Arbeitnehmerschutz geprägten Arbeitsrecht auf den ersten Blick verwundern mag."

also hat das BAG meines Erachtens nach zurecht die Politik indirekt aufgefordert hier eine Regelung zu treffen, dass die Minijobber ihr Geld (wenn auch nicht vom AG) bekommen.

R
RudiRadeberger

14.10.2021 um 13:35 Uhr

So habe ich das auch verstanden.

Natürlich kann man diese Sache nicht dem AG aufbürden. Hoheitliche Eingriffe des Staates fallen nicht unter Betriebsrisiko. Aber dann muss eben der Staat auch den finanziellen Ausgleich schaffen. Das hat er bei Voll - und Teilzeitbeschäftigten ja auch getan. Die Minijobber sind durch eine Gesetzeslücke gefallen. Und auf diese hat das BAG nun mit diesem Urteil hingewiesen.

G
ganther

14.10.2021 um 18:37 Uhr

"Hoheitliche Eingriffe des Staates fallen nicht unter Betriebsrisiko." sehr häufig aber doch. Die ersten beiden Instanzen habe es auch so gesehen. Das BAG definiert das Thema aber offensichtlich neu bzw. schafft eine Ausnahme für die Haftung des Betriebsrisikos. Und es ist ja schön, dass man auf die Politik verweist, aber ich hätte mir zumindest ein abgestuftes Vorgehen des BAG gewünscht. Eine gute Freundin der Familie putzt nebenher abends in einer Bank die bei uns auch auf Grund behördlichen Vorgaben geschlossen war. Die Bank geht nicht morgen pleite, wenn sie die Minijobber bezahlt. Und viele andere Firmen auch nicht, die aber auf Grund des Lockdowns dicht waren. Nicht jeder Minijobber arbeitet beim Pizzabäcker um die Ecke im Service oder in dem kleinen Laden an der Ecke im Verkauf.

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