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Email Signatur Betriebsratvorsitzende

V
Vera_ATZ
Sep 2024 bearbeitet

Hallo zusammen, Ich bin bei uns im Betrieb die Vorsitzende und habe letztens in einem Newsletter aufgeschnappt, dass man in seiner Emailsignatur unbedingt seine Funktion als Betriebsratvorsitzende drin haben sollte, da sonst die Einladungen zur BR-Sitzung nicht "rechtkräftig" sind. Nun nutze ich für meine Arbeit außerhalb des BR eine Emailadrease mit der bisher immer die Einladungen an die anderen Mitglieder verschickt habe (mit in der Signatur: Betriebsratvorsitzende).

Noch eine separate info: Für unsere BR-Arbeit haben wir eine separate Emailadresse bei der nicht einsehbar ist, wer genau von uns die Email versendet hat, ausser man schreibt konkret seinen Namen dazu.

Nun ist es so, dass meine Leitung mich darum gebeten hat, die Funktion Betriebsratvorsitzende aus meiner Email wieder rauszunehmen. Sie argumentiert, dass diese info nur für den internen Gebrauch sei und diese nicht nach außen dringen sollte. Ebenso soll diese info nicht auf unserer Homepage veröffentlicht werden.

Meine Fragen:

  1. Ist das so, dass diese Info Betriebsintern zu behandeln ist?

  2. Darf sie von mir verlangen die Signatur abzuändern und die Funktion rauszunehmen?

  3. Darf sie bestimmen, dass meine Funktion nicht auf der Betriebshomepage erscheint?.

Ich danke Euch für Eure Rückmeldungen.

Viele Grüsse Vera

67608

Community-Antworten (8)

M
Muschelschubser

20.09.2024 um 09:40 Uhr

Erstmal vorab: Das mit dem Zusatz "Betriebsratsvorsitzender" habe ich noch nie gehört bzw. gelesen. Dass man anhand der Unterschrift erkennt, dass eine berechtigte Person unterschrieben hat, sollte intern für jeden nachvollziehbar sein. Für alles andere kenne ich keine Rechtsquelle, lasse mich aber gern eines besseren belehren.

Was die Funktionsbeschreibung im Außenverhältnis angeht: Ich würde mal sagen, solange es sich um dienstliche e-Mail-Accounts oder öffentliche Firmenprofile handelt, dessen Plattform der AG zur Verfügung stellt, darf er auch entscheiden welche Inhalte er dort zeigen will.

Bei privaten Profilen wie LinkedIn oder XING sehe ich das anders. Da müsste er schon auf Geschäftsschädigung o.ä. stoßen, um hier intervenieren zu dürfen.

Rechtlich fällt mir dazu nicht sehr viel ein, außer dass man evtl. ein Spannungsfeld zwischen dem Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung und den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten abwägen muss.

Ob ein Betriebsrat sein Mandat nach außen hin zeigen will, ist Geschmackssache. Ich persönlich halte das strikt intern. Ich habe noch soooo lange bis zur Rente, und wer kann schon sagen ob ich meinen letzten Arbeitstag beim jetzigen Arbeitgeber verbringe? Potenzielle neue Arbeitgeber müssen gar nicht wissen, dass es einen entscheidenden Faktor gibt, der mich zu einem unbequemen Mitarbeiter machen könnte.

Wer aber zeigen will dass er vielseitig interessiert ist, ein Ehrenamt ausübt und sich über das normale Maß hinaus engagiert, soll das gerne nach außen darstellen. Jeder wie er mag. :-)

K
Kannnix

20.09.2024 um 10:43 Uhr

Für die Ladung gibt es keine gesetzlichen Formvorschriften. Sie kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Der Betriebsrat hat jedoch die Möglichkeit in seiner Geschäftsordnung eine bestimmte Form der Einladung festzulegen. Empfehlenswert ist stets die schriftliche Form der Einladung, damit im Streitfall die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung nachgewiesen werden kann. (Quelle: https://www.betriebsrat.com/wissen/betriebsratsvorsitzender/)

Dass eine Einladung nur rechtskräfig sei, wenn "Vorsitzender" in der E-Mail-Signatur steht ist Quatsch - man muss ja gar nicht per E-Mail einladen, nicht mal schriftlich ist vorgeschrieben und bei einer mündlichen Einladung musst du dir auch kein Schild mit "BR-Vorsitzende" auf die Stirn kleben ;)

K
Kehler

20.09.2024 um 10:45 Uhr

Das sieht anscheinend jeder AG unterschiedlich. Mein AG hat nichts dagegen das die Signatur auch für extern benutzt wird. Aber ich sehe das auch so das der AG schon entscheiden darf was in der Signatur steht und was nicht. Im Intranet sind wir auch vertreten, auf der öffentlichen Seite nicht. Ab und an wird in den Stellenangeboten erwähnt das es einen Betriebsrat gibt.

Wenn man zu 100% freigestellt und dies mehrer Jahre, ist es auch egal, da dann die BR Arbeit im Arbeitszeugnis sowieso drin steht.

Im Organigramm ist der BR auch aufgeführt, sogar mit dem Namen des BRV.

Die Einladungen sind bei uns in der GO geregelt, da braucht es keine extra Einladung dazu. Nur die Tagesordnung wird rechtzeitig an die BRM per Mail versendet. Das in der Signatur das Wort BRV stehen muss, höre ich auch zum ersten mal. Wobei der BR eine eigene E-Mail Adresse hat, somit weiß der Empfänger woher die Mail kommt, es steht ja auch der Name drunter und unsere Mitarbeiter wissen wer BRV oder sBRV ist.

M
Muschelschubser

20.09.2024 um 12:12 Uhr

@Kehler

Also BR im Organigramm wundert mich dann schon, da er ja organisatorisch nirgends anzudocken, und erst Recht niemandem zu unterstellen ist.

Wie habt Ihr das dargestellt?

Sorry für OT.

K
Kehler

20.09.2024 um 12:17 Uhr

Wie habt Ihr das dargestellt?

Seitlich am Rand, von oben bis unten.

G
ganther

20.09.2024 um 19:06 Uhr

zumindest in vielen technischen HR-Systemen muss man eine Organisation abbilden und da sollte auch der BR auftauchen.

bei uns haben die BRM zwei Accounts /dienstlich und BR) und da kann man auch Signaturen hinterlegen. Erforderlich dass das BRV steht.... nein.... dient er dem Ego

X
XYZ68

23.09.2024 um 10:41 Uhr

Also mal ganz pragmatisch, die meisten Mailprogramme bieten die Möglichkeit, mit unterschiedlichen Signaturen zu arbeiten. Ich wähle, je nach Bedarf, die entsprechende Signatur aus.

Und auch bei uns gibt es eine ganz offizielle Signatur, die gilt dienstlich. Als BR habe ich diverse abgewandelte, je nach Funktion, in der ich unterwegs bin.

K
Kehler

23.09.2024 um 11:09 Uhr

Ich habe auch mehrer Signaturen und da ist es schon Sinnvoll anzuzeigen in welcher Funktion ich schreibe.

Das hat absolut nicht mit dem EGO zu tun.

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