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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wie verhalten wir uns bei Betrug?

S
Stella
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, hab mal wieder Frage. Im November hatten wir unsere Weihnachsfeier die mit 25 Euro pro Kopf von der Firma bezahlt wird. Da es starke Differenzen mit unsrem Chef gibt sind einige der Kollegen nicht mitgegangen. Nun ist es so, das die Firma eine Bewirtungsliste für diese Feier mit zur Rechnung braucht. Vor der Feier hängt immer eine Liste aus in der man sich einträgt ob man kann und dem entsprechend wird gebucht und die Firma bezahlt nur für den der mitkommt und eingetragen ist. Nun ist uns als neuer BR diese Liste vor Augen gekommen und es sind alle Kollegen eingetragen in dieser Bewirtungsliste, für uns ein eindeutiger Betrug. Nun meine Frage: Wie verhalten wir uns? Wir haben uns überlegt unseren Chef einzuladen zur Klärung eines Sachverhalts.Sind uns aber eigendlich nicht sicher.

Vielen Dank schon mal Stella

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Community-Antworten (5)

K
Konrad

20.12.2007 um 09:11 Uhr

Hallo Stella Der BR ist nicht das fiskalische Überwachungsorgan der Firma. Bei Spesenabrechnungen wird oft geschummelt. Möchte aber so ein Verhalten nicht gut heißen, es ist nach Gesetzeslage Betrug bzw. Steuerhinterziehung. Was erwartet ihr von dem Gespräch ? Einsicht. Reue, oder Selbstanzeige? Ihr könnt das machen wie ihr wollt, bitte auch an die möglichen Folgen denken.

K
Kölner

20.12.2007 um 11:39 Uhr

@Stella Ich halte das ganze überhaupt nicht für einen Betrug. Ihr solltet Euch sogar hüten, dieses Wort in den Mund zu nehmen.

Was bisher geschah: Der AG hat eingeladen, er hat ein mehr oder minder üppiges Buffet (im Vorfeld!)bestellt und rechnet ab. Fertig. Im Rahmen seiner Planungen hat er eine Liste mit allen AN des Betriebes, die eingeladen waren. Dass die ein oder der andere Kollege keine Lust hatte hindert doch den Chef nicht daran trotzdem abzurechnen.

Zumal: Die Vorgabe "25 €" dient doch nur als Angabe für die "interne Ordnung" - was der AG als Aufwand beschliesst, abrechnet etc. ist doch sekundär. Auch sollte man nicht über die berühmten 44 €/pro Person kommen, denn dann hätte sich der BR wirklich viele Freunde im Betrieb gemacht, wenn der darüberliegende Betrag versteuert werden müsste...

B
BRitta

21.12.2007 um 20:49 Uhr

Hallo !

Ein kleine Korrekur: Betriebsveranstaltungen, dazu zählen z.B. Weihnachtsfeiern, Sommerfest, Arbeitsjubiläum etc.. können maximal 110,00€ pro Arbeitnehmer und Jahr vom Arbeitgeber steuerlich (ohne pauschalversteuerung, abgesetzt werden.

K
Kölner

21.12.2007 um 21:18 Uhr

@Britta Stimmt natürlich...

I
Immie

21.12.2007 um 21:33 Uhr

Wer hat denn jetzt wen betrogen? Der AG das Finanzamt?

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