Erstellt am 20.12.2007 um 08:11 Uhr von Konrad
Hallo Stella
Der BR ist nicht das fiskalische Überwachungsorgan der Firma. Bei Spesenabrechnungen wird oft geschummelt.
Möchte aber so ein Verhalten nicht gut heißen, es ist nach Gesetzeslage Betrug bzw. Steuerhinterziehung.
Was erwartet ihr von dem Gespräch ? Einsicht. Reue, oder Selbstanzeige?
Ihr könnt das machen wie ihr wollt, bitte auch an die möglichen Folgen denken.
Erstellt am 20.12.2007 um 10:39 Uhr von Kölner
@Stella
Ich halte das ganze überhaupt nicht für einen Betrug. Ihr solltet Euch sogar hüten, dieses Wort in den Mund zu nehmen.
Was bisher geschah:
Der AG hat eingeladen, er hat ein mehr oder minder üppiges Buffet (im Vorfeld!)bestellt und rechnet ab. Fertig. Im Rahmen seiner Planungen hat er eine Liste mit allen AN des Betriebes, die eingeladen waren. Dass die ein oder der andere Kollege keine Lust hatte hindert doch den Chef nicht daran trotzdem abzurechnen.
Zumal:
Die Vorgabe "25 €" dient doch nur als Angabe für die "interne Ordnung" - was der AG als Aufwand beschliesst, abrechnet etc. ist doch sekundär.
Auch sollte man nicht über die berühmten 44 €/pro Person kommen, denn dann hätte sich der BR wirklich viele Freunde im Betrieb gemacht, wenn der darüberliegende Betrag versteuert werden müsste...
Erstellt am 21.12.2007 um 19:49 Uhr von Britta
Hallo !
Ein kleine Korrekur:
Betriebsveranstaltungen, dazu zählen z.B. Weihnachtsfeiern, Sommerfest, Arbeitsjubiläum etc.. können maximal 110,00€ pro Arbeitnehmer und Jahr vom Arbeitgeber steuerlich (ohne pauschalversteuerung, abgesetzt werden.
Erstellt am 21.12.2007 um 20:18 Uhr von Kölner
@Britta
Stimmt natürlich...
Erstellt am 21.12.2007 um 20:33 Uhr von Immie
Wer hat denn jetzt wen betrogen?
Der AG das Finanzamt?