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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Leistungs- und Erfolgsbezogene Bezahhlung (LEV) bei Volksbank

T
tomsiro
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben als Betriebsrat in einer Volksbank folgende Situation: im März 2010 haben wir eine Betriebsvereinbarung geschlossen, die die Rahmenbedingungen für die Leistungs- und Erfolgsbezogene Vergütung (LEV) mit Bonus/Malus regelt. Im Laufe des Jahres sollten die Messgrößen zur Leistungs- und Erfolgsbestimmung ausgehandelt werden. Betriebsrat und Geschäftsleitung konnten sich nicht einigen. Die GS will nun die Messgrößen aus den Vorjahren einfach übernehmen und nach der neuen Betriebsvereinbarung mit Bonus/Malus bezahlen. Können wir hier die Einigungsstelle beantragen? Haben wir Anspruch auf einen Rechtsanwalt? eventuell nach §40 oder §80,Abs 3? hat jemand schon Erfahrung mit den LEV Systemen im Genossenschaftssektor?

97202

Community-Antworten (2)

K
Kölner

19.11.2010 um 20:39 Uhr

@tomsiro Bei der LEV muss ja zwingend eine BV her. Im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 1, 6, 10, 11 BetrVG ist auch die Einigungsstelle möglich.

D
DerAlteHeini

19.11.2010 um 23:28 Uhr

tomsiro Ist in der Betriebsvereinbarung festgelegt, dass im laufe des Jahres die Messgrößen zur Leistungs- und Erfolgsbestimmung ausgehandelt wird und der Arbeitgeber macht ein Alleingang ohne sich mit dem BR zu einigen, dürfte eine Beschlussverfahren auf Unterlassung möglich sein.

Da hier auch Mitbestimmungsrechten aus § 87 BetrVG geregelt wurden, kann, nach scheitern der Verhandlungen, die Einigungsstelle angerufen werden. Hierfür kann auch ein Fachanwalt als Mitglied der Einigungsstelle beauftragt werden.

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