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Leistungs- und Erfolgsbezogene Bezahhlung (LEV) bei Volksbank

T
tomsiro
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben als Betriebsrat in einer Volksbank folgende Situation: im März 2010 haben wir eine Betriebsvereinbarung geschlossen, die die Rahmenbedingungen für die Leistungs- und Erfolgsbezogene Vergütung (LEV) mit Bonus/Malus regelt. Im Laufe des Jahres sollten die Messgrößen zur Leistungs- und Erfolgsbestimmung ausgehandelt werden. Betriebsrat und Geschäftsleitung konnten sich nicht einigen. Die GS will nun die Messgrößen aus den Vorjahren einfach übernehmen und nach der neuen Betriebsvereinbarung mit Bonus/Malus bezahlen. Können wir hier die Einigungsstelle beantragen? Haben wir Anspruch auf einen Rechtsanwalt? eventuell nach §40 oder §80,Abs 3? hat jemand schon Erfahrung mit den LEV Systemen im Genossenschaftssektor?

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

19.11.2010 um 20:39 Uhr

@tomsiro Bei der LEV muss ja zwingend eine BV her. Im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 1, 6, 10, 11 BetrVG ist auch die Einigungsstelle möglich.

D
DerAlteHeini

19.11.2010 um 23:28 Uhr

tomsiro Ist in der Betriebsvereinbarung festgelegt, dass im laufe des Jahres die Messgrößen zur Leistungs- und Erfolgsbestimmung ausgehandelt wird und der Arbeitgeber macht ein Alleingang ohne sich mit dem BR zu einigen, dürfte eine Beschlussverfahren auf Unterlassung möglich sein.

Da hier auch Mitbestimmungsrechten aus § 87 BetrVG geregelt wurden, kann, nach scheitern der Verhandlungen, die Einigungsstelle angerufen werden. Hierfür kann auch ein Fachanwalt als Mitglied der Einigungsstelle beauftragt werden.

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