Leistungs und Verhaltenskontrolle - Arbeitgeber möchte Katalog aufstellen und in einer BV festschreiben lassen welche Daten er auswerten kann?
Leistungs und Verhaltenskontrolle
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
Wir sind mit unserem AG derzeit in Verhandlungen zu einer BV zu Persönlichkeitsschutz für die Mitarbeiter. Bei uns wird BDE, neue Zeiterfassung , Zutrittskontrolle eingeführt, bzw schon angewendet. Wir hatten dem AG in unserem Entwurf als Ziel formuliert das mit den erfassten Daten jegliche Leistungs und Verhaltenskontrolle ausgeschlossen wird, und die Daten zu Prozessoptimierungen benutzt werden dürfen. Gestern sagte er in einem Gespräch dazu das er ein striktes Verbot zur Leistungs und Verhaltenskontrolle nicht zulassen kann , weil er ja sonst kein Druck im positiven auf Mitarbeiter ausüben könne. Er möchte also einen Katalog aufstellen und in der BV festschreiben lassen welche Daten er auswerten kann. Natürlich mit zeitnaher Info an den BR. Er möchte Daten zu BDE , Fehlzeiten, Telefonverhalten, E-Mail-Verkehr, Internetverhalten, Krankendaten in der BV festschreiben. Nun meine Frage: Was ist mit Leistungs und Verhaltenskontrolle eigentlich gemeint( weil unsere GF meint ja das Leistungs und Verhaltenskontrolle im Bezug auf Arbeitsverhältnis erlaubt ist.zb. Pünktlichkeit.) Und meine zweite Frage ist , können wir das überhaubt so zu lassen einen Katalog zur Datenauswertung in die BV mit auf zu nehmen? Habe dabei überhaupt kein gutes Gefühl gegenüber der belegschaft wenn die BV so durchginge. Ich bedanke mich schon jetzt für eure Antworten
mfg
Huhn
Community-Antworten (3)
18.09.2008 um 10:22 Uhr
Nehmt doch den Vorschlag des AG und besprecht das Angebot in der nächsten Betriebsversammlung. Ihr seit doch nicht im Zugzwang zu dieser BV. Euer AG will doch bestimmte Sachen geregelt haben. Notfalls müsst Ihr noch einen Sachverständigen hinzuziehen für den Betriebsrat. Der kann dann gleich auf der Betriebsversammlung der Belegschaft die Vor- und Nachteile erläutern.
Macht Euch keinen Stress. Auch ein AG kommt an gesetzlichen Regelungen nicht vorbei.
18.09.2008 um 12:41 Uhr
@huhn Ich kann deine Bedenke gut verstehen. Alleine die Daten "Telefonverhalten, E-Mail-Verkehr, Internetver". Da stellen ich vorab so viele Fragen. Habt ihr privaten E-Mail Verkehr, dürft ihr private Telefonate führen, ....? Habt ihr einen Datenschutzbeauftragten? Wenn ja, habt ihr schon mit dem gesprochen?
@klinik Habe heute Morgen 3 Beiträge von dir gelesen... Entschuldige, aber bist du auf einem anderen Planeten erwacht?
18.09.2008 um 13:11 Uhr
@Immi,
wie meinst Du das?
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