Sind Tests mitbestimmungspflichtig - fachliche Tests zur Leistungs- bzw. Wissenskontrolle?
Bei uns im Unternehmen werden mehrmals jährlich fachliche Tests zur Leistungs- bzw. Wissenskontrolle durchgeführt. Bei Nichtbestehen drohen dem AN u.a. soziale Sanktionen (Entzug von Verantwotung). Auch hängen die jährlichen Gratifikationen u.a. vom Bestehen dieser Tests ab. Hat der BR hier ein Mitspracherecht? In manchen Unternehmensteilen beziehen sich diese Tests sogar auf Themengebiete, die für die Erfüllung der Aufgaben der Beschäftigten (Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung) absolut unerheblich sind. Wie siehts hier mit der Mitbestimmung aus?
Community-Antworten (1)
19.10.2008 um 10:27 Uhr
@Nathan § 94, § 87 Abs. 1 Nr. 1 und § 80 Abs. 2 BetrVG sind eure Schwerter.
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