Außendienst + Zeiterfassung soll gekippt werden
Hallo, folgende Situation: wir sind ein größerer Betrieb mit BR. Zum Betrieb gehören auch Außendienstmitarbeiter. Ein Teil der Außendienstler arbeit von zu Hause aus und fährt zum Kunden, ein anderer Teil (betriebsnah) arbeitet vom Betriebsbüro aus und fährt zum Kunden. Die Außendienstler die vom Unternehmensstandort / Büro aus arbeiten, haben wie die Innendienstler ein Gleitzeitkonto - und können Gleitzeitstunden aufbauen, wenn sie im Büro tätig sind. Die Homeofficekollegen dagegen nicht. Es gibt für diese auch keine separate Zeiterfassung oder Regelung. Unsere Geschäftsführung (GF / AG) hat nun vor die Gleitzeitkonten für alle betriebsnahen Aussendienstler zu streichen. Folgende Fragen stellt sich nun der BR:
- Hätte der Arbeitgeber nicht auch für die Homeoffice-Außendienstler die "Arbeitszeiten" erfassen müssen (nach Arbeitszeitschutzgesetzt /Nachweispflicht)?
- Muss der AG nicht für alle Arbeitnehmer einen Arbeitszeitennachweis erbringen?
- Kann der AG so ohne weiteres die Gleitzeiten für die Außendienstler streichen (wir befürchten z. B. einen eventl. negative/ schwächeren Standpunkt und Auswirkungen bei Gehaltsverhandlungen einzelner AN oder Mehrarbeiten, die in der normalen Arbeitszeit nicht oder nicht ohne weiteres zu erledigen sind) ?
Wer kann Tipps oder Erfahrungen oder Lösungen aus ähnlichen Situtation geben? Danke im Voraus.
Community-Antworten (4)
19.08.2010 um 12:10 Uhr
habt Ihr eine Betriebsvereinbarung zu dem Thema?
19.08.2010 um 14:13 Uhr
Eine allgemeine Gleitzeitregelung ja. Aber nicht extra für den Außendienst oder Homeoffice-Mitarbeiter.
19.08.2010 um 22:00 Uhr
Eine allgemeine Gleitzeitregelung ja.
Schön. Wenn dort nichts anderes steht, gilt die auch für den Außendienst oder Homeoffice-Mitarbeiter.
Folgende Fragen stellt sich nun der BR:
- Hätte der Arbeitgeber nicht auch für die Homeoffice-Außendienstler die "Arbeitszeiten" erfassen müssen (nach Arbeitszeitschutzgesetzt /Nachweispflicht)?
Jein. Er muss die Zeit erfassen, die über 8 Std. hinausgehen. §16(2) ArbZG Für die MA, die aus naheliegenden Gründen nicht in die Nähe der Stechuhr kommen, kann das ja handschriftlich passieren...
- Muss der AG nicht für alle Arbeitnehmer einen Arbeitszeitennachweis erbringen?
Nein. Er muss nur die Zeit, die 8h übersteigt. Das aber für alle...
- Kann der AG so ohne weiteres die Gleitzeiten für die Außendienstler streichen
Nein. Er kann aber die alte BV kündigen und mit Euch eine neue verhandeln. Solange gilt die alte Regelung weiter. §§87(1) #2,3 + 77(6) BetrVG.
12.09.2010 um 18:59 Uhr
Nach meiner Einschätzung ist der Verzicht auf die Zeiterfassung ist hier nicht das Problem, sondern die Tatsache, dass es somit für Eure Außendienstler keine Möglichkeit mehr gibt, Überstunden geltend zu machen. Dachte immer ein Passus im Arb.vertrag "alle Überstd. sind mit dem Gehalt abgegolten" wäre nichtig, weil sittenwidrig"? Im Ergebnis hättet Ihr dieselbe Situation, nur ohne einzelvertragliche Regelung. Aus Sicht des AG's doch eine elegante Lösung, wenn der BR das mitmacht. Wer kann hier mit der rechtlichen Bewertung weiterhelfen?!
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