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BV und Vertrag

G
GilliPoint
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bei uns wurden schon vor ca. 6 Jahren die Überstundenzuschläge gestrichen. Angeblich wurde das damals mit dem Betriebsrat so vereinbart. Wir können in den alten Unterlagen nichts finden. Bei unserer Anfrage beim Personalleiter hatten wir auch nicht mehr Erfolg. Er kann uns keine BV vorlegen aber er weiß, dass das damals in Einvernehmen mit dem Betriebsrat abgeschafft wurde. Jetzt liegt uns ein Arbeitsvertrag vor in dem steht, dass Überstunden mit 25% Zuschlag vergütet werden. Jetzt meine Frage kann ein BR eine Vereinbarung mit der GL machen auch wenn die Zuschläge Vertraglich geregelt sind? Und wie sieht es aus, wenn es gar keine BV über die Streichung gibt? Danke Allen die uns weiterhelfen

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

19.11.2010 um 16:52 Uhr

@GilliPoint Ich würde annehmen wollen, dass § 77 Abs. 3 BetrVG hier greift.

D
DerAlteHeini

19.11.2010 um 23:40 Uhr

GilliPoint Sind in einem Arbeitsvertrag Zulagen vereinbart, kann der AG+BR mit einer verschlechternden Betriebsvereinbarung hier nicht eingreifen. Somit ist es egal ob eine BV zur Abschaffung der Zulagen besteht, denn sie wäre eh rechtswidrig.

Wurden den Kollegen die Zulagen einfach nicht mehr gezahlt, müsste er seine Ansprüche selber geltend machen.

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