Befristeter Vertrag, die zweite!
Es wird immer besser!!!
Folgendes Problem hat sich am Freitag bei uns gestellt:
Der Arbeitsvertrag eines Kollegen endet zum 31.10.09.
unserem Personalchef ist es am Freitag 30.11.09 erst gegen 13.00 Uhr aufgefallen, dass dieses Arbeitsverhältnis am 31.10 edet.
Darauf hin hat unser Personalchef, unserem Werkleiter das neue, um ein weiteres Jahr befristetes Arbeitsverhältnis per E-Mail zu gesand.
Darauf hin wurde ich (BR Vorsitzender) von meinem Werkleiter informiert, dass der Kollege um ein weiteres Jahr befristet werden soll. Leider konnte ich keine Sitzung einberufen da alle BR MItglieder schon Feirabend hatten.
Das Problem an der Sache ist das der betroffene Kollege heute Urlaub hatte und somit den neuen Vertrag nicht Unterschreiben konnte. Er wurde telefonisch informiert das ihm eine weitere befristung angeboten wurde und der Kollege hat auch mündlich zu gestimmt das er den Vertrag unterschreiben wird.
So nun zum neuen Sachverhalt:
Der besagte Mitarbeiter wollte heute seinen Vertrag unterschreiben, dabei ist ihm Aufgefallen das Name und Anschrift nicht korret waren. Darauf hin hat unser Personalchef den neuen Vertrag mit korrekter Anschrift und richtigen Namen zurückgeschickt.
Nun ist ihm noch mal ein Fehler unterlaufen, der neue Vertrag wurde auf den 2.11.09. datiert. Das ist dem AN aber erst nach der Unterschrift des Vertrages aufgefallen!
Gehe ich nun recht in der Annahme das dies nun kein Betfristerter Vertrag mehr ist (§14 TzBfG Abs. 2 Satz2.)und somit nach §16 rechtunwirksam ist?
Die unterstehenden Arugmente habe ich mir mal rausgesucht. Wie steht ihr dazu?
Die Verlängerung der Befristung muss bereits vor Ablauf des zu verlängernden Vertrags vereinbart worden sein.
Verlängerungen müssen immer nahtlos auf den vorherigen Vertrag anschließen, sonst gelten sie ebenfalls als befristete Neu-Arbeitsverträge. Auch hier gilt das Anschlussverbot mit der Folge, dass der Arbeitgeber einen Sachgrund für den Neu-Vertrag benötigt.
Community-Antworten (3)
02.11.2009 um 14:37 Uhr
Hallo,
wenn ein Mitarbeiter nach Ablauf seiner Befristung arbeiten geht und der Chef dies nicht sofort unterbindet, besteht ab sofort ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Pech für den Chef...Glück für den AN.
Der brauch jetzt auch nix mehr unterschreiben!
02.11.2009 um 22:08 Uhr
Zu dem von dir geschilderten Fall könnte folgendes Urteil passen:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&nr=12940
Danach könnte die Befristung gültig sein.
03.11.2009 um 09:41 Uhr
@kriesenmanager Der Kollege hat doch unterschrieben...warum soll der befristete AV nicht gültig sein?
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