Befristeter Vertrag , nachdem im Gespräch ein unbefristeter Vertrag zugesagt wurde - kann die Kollegin auf den unbefristeten Vertrag bestehen?
Hallo,
zwei MA haben zwei Stellen angetreten. Eine befristet (Mutterschutz) und eine unbefristete. Die Kollegin die den befristeten Vertrag unterschrieben hat wird jedoch auf einer neu geschaffenen Stelle eingesetzt und im Gespräch wurde Ihr auch der unbefristete Vertrag zugesichert. Leider hat sie danach ohne Rücksprache den befristeten unterschrieben. Die andere neue Kollegin hat den unbefristeten Vertrag erhalten, arbeitet jedoch auf der Position der sich im Mutterschutz befindenen Kollegin.
2 Fragen hierzu:
- Hat die befristete Kollegin eine Möglichkeit auf einen unbefristeten Vertrag zu bestehen?
- Muß man wenn man die Vertretung von jemandem im Mutterschutz laut Vertrag macht auch die gleichen aufgaben wie derjenige durchführen? Ist es auch legal wenn man höherwertige aufgaben erledigen muß über die komplette Arbeitszeit?
schonmal vielen Dank vorab,
......das mal wieder hilflose Birnenbäumchen!
Community-Antworten (3)
26.10.2005 um 22:03 Uhr
Hallo Birnenbäumchen, zu Frage 1 , liegt wohl eine Verwechselung vor. zu frage 2 , sie muß nur leisten was die Schwangere vorher auch gemacht hat. Höherwertige Aufgaben, sie kann muß aber nicht. In der Hoffnung auf ein Festvertrag würde es wohl jeder tun. Bist Du im BR? Dann drängt darauf das sie die Zusage für den unbefristeten Vertrag schriftlich erhält. ferdi
27.10.2005 um 00:25 Uhr
Hi ferdi,
ich denke bei erstens liegt eine Verwechslung vor.... Vor allem hoffe ich das ... mit dem Arbeitgeber möchte die Kollegin erstmal selbst sprechen... wenn dieser allerdings aus "böswilligkeit" gehandelt hat, wie sieht es dann aus? Ersetzt der schriftliche Vertrag die mündliche Absprache, oder bleibt der Anspruch hierauf bestehen? Bei 2. geht es auch noch um eine andere Kollegin, die in absehbarer Zeit auswandern möchte und den Job nur für den Übergang bis dahin nutzt.... Wo steht geschrieben, dass sie für die gleichen Aufgaben verantwortlich ist? Damit ich der Kollegin im zweifelsfall helfen kann... innerliche Kündigung ist zwar nicht toll, aber verstehen kann ich sie. Gibt es da irgendeinen Paragraphen? Denn im endeffekt ergeben sich die Höherwertigen Tätigkeiten vor allem durch Ihre Arbeitszeiten, die anders liegen als die der Kollegin die sie ersetzt. Die einfachen Tätigkeiten fallen halt immer Nachmittags an wenn sie nicht da ist.
Schonmal danke
Das Birnenbäumchen
30.10.2005 um 00:37 Uhr
Hi Birnenbäumchen, an der Verwechselung läßt sich wohl nichts mehr ändern, da sie den Vertrag ja unterschrieben hat.
Meine Antwort ging davon aus das es im Arbeitsvertrag steht. Befristeter Arbeitsvertrag, Grund Schwangerschaftsvertretung am besten noch für wen. Dann besagt der Arbeitsvertrag wie sie arbeiten muß. Sie vertritt die Schwangere, also brauch sie auch nur so zu arbeiten wie die es getan hätte.
ferdi
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