Erstellt am 19.11.2010 um 14:34 Uhr von MichaelE
Wirf mal einen Blick in §87 BetrVG:
Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
10. Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung;
Erstellt am 19.11.2010 um 14:43 Uhr von wahlvst
Der AG kann zwar sich was vorstellen aber nicht alles umsetzen.
Denn da gibt es den §§ 78
Die Mitglieder des Betriebsrats, des ............ürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung.
Eine verbotene Benachteiligung i. S. d. Satzes 2 liegt nach der Rspr. z. B. vor bei:
– Zuweisung einer anderen, härteren, unangenehmeren, zeitlich oder örtlich ungünstiger liegenden Arbeit (LAG Bremen 12. 8. 82, AP Nr. 15 zu § 99 BetrVG 1972; LAG Frankfurt 14. 8. 86, BB 86, 2199);
– Versetzung auf einen geringer bezahlten Arbeitsplatz (vgl. BAG 9. 6. 82, AP Nr. 1 zu § 107 BPersVG), z. B. auch bei Prämien- oder Akkordarbeit;
Mandatsarbeit hat Vorrang und sofern sie außerhalb der Regelarbeitszeit stattfinden muss, hat der AG hier den § 37 (3) zu beachten.
Erstellt am 19.11.2010 um 15:07 Uhr von rkoch
Wirf nochmal :-) mal einen Blick in §87 BetrVG:
Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
Auch wenns nicht explizit da steht: Das bezieht sich AUCH auf die Einführung, der Abbau sowie die konkreten Modalitäten von Schichtarbeit. Selbst die Frage WER WELCHE Schicht macht unterliegt der Mitbestimmung. Wenn der AG bislang kein Problem damit hatte, das Du keinen Gegenschichtler hast und Du auch kein Einzelfall bist, dann wird er kaum eine Chance haben gegen ein Nein des BR anzugehen. Einzige Chance die er vor der Einigungsstelle hätte: Wenn er den Schichtbetrieb für ALLE (oder zumindest für ALLE, welche ALLEINE Schicht arbeiten) abschaffen will. Der BR kann auf jeden Fall den AG zwingen den Schichtbetrieb solange aufrecht zu erhalten bis er die Zustimmung zur Abschaffung des Schichtbetriebs hat.