2 Betriebsstätten = 2 Betriebsräte. Jetzt will GF einen gemeinsamen Betriebsrat. Ist das rechtlich durchsetzbar?
Hallo,
es sind ja nun demnächst wieder Betriebsratswahlen dazu habe ich mal einige Fragen.
Firma A hat z.B. 1.000 Mitarbeiter auf zwei Betriebsstätten verteilt. Betriebsstätte A hat z.B. 300 Mitarbeiter und Betriebsstätte B hat z.B. 700 Mitarbeiter.
Für jede Betriebsstätte existiert ein autonomer Betriebsrat der für seinen Bereich die Verantwortung für die Mitarbeiter trägt. Nur manche Dinge werden gemeinsam vereinbart wie z.B. der Tarifvertrag.
Bei uns im Betrieb vertritt nun der Geschäftsführer die Meinung das wir in Zukunft einen gemeinsamen Betriebsrat haben sollten. Betriebsstätte B bzw. die Mitarbeiter der Betriebsstätte B sowie der dortige Betriebsrat vertreten die Meinung das jede Aussenstelle einen eigenen Betriebsrat brauchen da die Betriebsstätte A die Belange und Sorgen der Mitarbeiter in Betriebsstätte B nicht ausreichend vertreten kann da diese die Problematiken nicht kennen können da sie z.B. 30 Km entfernt sind.
Die Sorgen gehen dahin das Betriebsstätte A mehr Mitarbeiter hat als Betriebsstätte B und das deshalb mehr Betriebsratssitze von Betriebstätte A im Betriebsrat vertreten sind und somit eher die Belange der Betriebsstätte A durchgesetzt werden als von Betriebsstätte B was bisher auch stets der Fall war wenn Betriebsstätte B im Gespräch war.
Wie könnte Betriebsstätte B einen seperaten, also wie immer, autonomen Betriebsrat bilden? Ist dies rechtlich durchsetzbar? Würde eine Unterschriftensammlung helfen?
Betriebsstätte B will unbedingt einen eigenen Betriebsrat behalten, was kann Betriebsstätte B also tun um dies rechtlich auch zu vollziehen?
Vielen Dank für Eure Meinungen!
Manfred
Community-Antworten (3)
27.09.2005 um 13:59 Uhr
Warum bildet Ihr keinen Gesamtbetriebsrat? § 47 BetrVG mal durcharbeiten! Dann könnten beide Betriebe Ihre Meinungen und Probleme dort anbringen! LG Angie
29.09.2005 um 12:40 Uhr
Hallo,
vielen Dank für Deine Antwort!
Vielleicht habe ich mich etwas falsch ausgedrückt bzw. ich habe neue Informationen die ich vorher nicht wusste.
Betrieb Dauerlutscher GmbH & Co KG hat zwei Betriebsstätten – Arbeitsorte - Aussenstellen. Die Betriebsstätte A in Großpaffendorf und Betriebsstätte B im etwa 30 Km entfernten Kleinbirkendorf.
Der Betrieb hat einen Gesamtbetriebsrat.
Aber beide Betriebsstätte im Betrieb Dauerlutscher GmbH & Co KG hatten seit je her ihre eigenen Betriebsratswahlen.
Der GF will nun einen Betriebsrat haben da er sagt das er keine Lust hat mit so vielen verschiedenen Betriebsräten in verschiedenen Betriebsstätten zu verhandeln und ausserdem würde das kostenmäßig wohl günstiger kommen.
Wieso will Betriebsstätte B keinen Betriebsrat der die Belange der MA im etwa 30 Km entfernten Großpaffendorf für Betriebsstätte B regelt?
Ganz einfach, sie hätten nur einen Stimmenanteil von etwa 4 gegen 11 und da alle Wissen das es regelmäßig Deals gibt würden die Belange von Betriebsstätte B im etwa 30 Km entfernten Kleinbirkendorf wohl kaum richtig wahrgenommen werden. Des weiteren werden die MA in Betriebsstätte B von Betriebsstätte A nur unterschwellig wahrgenommen da Betriebsstätte B eh keine wirklichen Probleme hat denn die haben nur MA der Betriebsstätte A.
Betriebsstätte B in Kleinbirkendorf würde gerne weiter ihre eigenen Betriebsratswahlen abhalten um ihre eigenen Belange besser durchsetzen zu können. Die Frage ist also kann man notfalls per Gericht erzwingen lassen das Betriebsstätte B ihre eigenen Betriebsratswahlen abhalten können?
Oder muss Betriebsstätte B sich den Launen der Betriebstätte A aussetzen und hoffen, sobald die Belange der Betriebsstätte A durchgesetzt wurden, auch mal Probleme der Betriebsstätte B auf die Tagesordnung kommen und aus der Welt geschafft werden?
Nebenbei gesagt können sich beide Betriebsstätten untereinander nicht wirklich gut leiden bzw. riechen da sie sich wohl als Turnier Konkurenten ansehen.
Ich hoffe das es zur Beurteilung der Sachlage ausreicht wenn nicht bitte bitte fragen da es für viele MA extrem wichtig ist!
Manfred
29.09.2005 um 13:56 Uhr
Ob der GF Lust hat oder nicht, interessiert eigentlich nicht, er hat die Pflicht!!! Aber das Thema ist für "kleine" Hilfen zu komplex. Wendet Euch an die zuständige Gewerkschaft! LG Angie
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