Neugründung Betriebsstätte oder nur Versuch der Schwächung des BR bzw. leichterer Kündigung
Guten Tag, meine Frage : ist die neugegründete Betriebsstätte weiterhin dem alten Betriebrat zugordnet oder muss ein neuer betriebsrat in der neuen betriebsstätte gegründet werden?
Es wurde eine Abteilung aus der bestehende Betriebsstätte herausgelöst. Diese wurde mit einer Abteilung aus einer geschlossenen Betriebsstätte zusammengelegt und in einer neu gegründeten Betriebsstätte zusammengelegt.
Betrifft ca 60 Kollegen.
Im alten Betriebsteil verbleiben ca. 120 Kollegen
Die Personalabteilung und GF bleiben gleich, es werden noch nicht mal neue Büros bezogen. Alle betroffenen MA verbleiben in den "alten" Büros. Nun ist der Arbeitgeber der Meinung dass ein neuer BR zu erstellen ist. Im Moment existiert nur ein Betriebsrat mit ÜBergangsmandat, dieser hat erstmal in beiden Betriebsstätten einen Wahlvorstand gebildet. Beide Wahlvorstände sind aber der Ansicht, dass für beide Betriebsteile nur ein neuer Betriebsrat gewählt werden muss. Der AG will es auf eine KLage ankommen lassen.
Vielen Dank
Community-Antworten (16)
23.01.2010 um 18:12 Uhr
Falls Ihr noch weitere Angaben braucht, dann bitte fragt
23.01.2010 um 18:20 Uhr
Was ist deine Frage? dann wird halt das Gericht die entscheidung fällen!!!
23.01.2010 um 18:23 Uhr
Chaos also, ich würde sagen, ein BR und der AG schmeißt umsonst Geld aus dem Fenster! Aber das heißt ja gar nichts ;-))
das Gesetz sagt § 4 Betriebsteile, Kleinstbetriebe
(1) Betriebsteile gelten als selbstständige Betriebe, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllen und
1.räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt oder
2.durch Aufgabenbereich und Organisation eigenständig sind.
und das sagt schon ziemlich viel.
Wenn denn schon WV gebildet sind, müßten ja jetzt die Schulungen folgen/schon laufen. Am sichersten kann das wohl dort und nict so aus der Ferne geklärt werden, was der AG meint, sich so alles hat einfallen zu lassen, um EINEN BR zu verhindern
23.01.2010 um 18:25 Uhr
Wir sind uns unsicher, wie unsere Chancen stehen. Wir stecken mitten in der Gründung des ersten BR für unseren Betrieb, sind auch nicht sehr erfahren. Daher sorry, falls das nicht so klar rauskommt Wir wollen nicht ohne grosse Not einen Kriegsschauplatz aufmachen, der uns dann letzendlich vielleicht sehr behindert
23.01.2010 um 18:30 Uhr
merci nicoline.
bedeutet also, dass wenn Betreuung durch identisch GF und Personalabteilung und Lohnabrechnung dann reicht dies schon als beurteilung dass es kein selbstständiger betrieb ist, der somit dann auch nicht eines eigenen BR bedarf
23.01.2010 um 18:34 Uhr
Chaos Wir stecken mitten in der Gründung des ersten BR für unseren Betrieb, sind auch nicht sehr erfahren. Dann müßt Ihr Euch Hilfe holen!
Wir wollen nicht ohne grosse Not einen Kriegsschauplatz aufmachen, der uns dann letzendlich vielleicht sehr behindert Mir scheint die Not schon ganz schön groß!!!! Auch Ihr könnt vor dem ArbGer feststellen lassen, ob es sich um selbständige Betriebsteile handelt. Habt Ihr Hilfe von einer Gewerkschaft?
23.01.2010 um 19:06 Uhr
Wenn Die Angaben so stimmen wie von Dir geschildert, solltet ihr euch mal die genaue Kommentierung von §1 BetrVG durchlesen. Danach wäre ein Wahlvorstand und ein BR für euch zuständig. Warum habt ihr Angst vor Kriegsschauplätzen? Habt keine Angst vordem AG und zeigt ihm so gleich das ihr euch nicht seine Richtung aufdrängen lasst. Er ist in der Beweispflicht und muß sich notfalls ans Arbericht wenden nicht ihr.
23.01.2010 um 19:14 Uhr
rainerle Er ist in der Beweispflicht und muß sich notfalls ans Arbericht wenden nicht ihr. Aber sie können, wenn sie wollen!
23.01.2010 um 19:28 Uhr
..........wenn sie wollen. Da hast Du natürlich war. Aber würde es wirklich Sinn machen mit 2 BR´s und einem WA; als wie mit einem BR und einem WA?
23.01.2010 um 19:34 Uhr
rainerle hmmmm, ich glaube wir verstehen uns gerade miß. Ich hatte den Eindruck, dass Chaos auch der Meinung ist: EIN BETRIEBSRAT und mein sie können, wenn sie wollwn bezog sich darauf, feststellen zu lassen, dass es sich eben nicht um selbständige Betriebe und damit um EINEN BETRIEBSRAT handelt.
23.01.2010 um 19:37 Uhr
Sorry, mein Fehler. Macht bestimmt meine Schniefnase und mein Kopp der sich anfühlt wie ein Ballon.
23.01.2010 um 19:48 Uhr
rainer och Du Armer, wenn man krank ist, soll man aber nicht so schwer, eigentlich überhaupt nicht arbeiten. Kamilledampfbad, heiße Zitrone, Hühnersuppe sind meine Empfehlungen, gute Besserung aus Sibirien!
23.01.2010 um 19:57 Uhr
Danke Du Liebe. Ich arbeite doch wegen meiner 50%igen Schwerbehinderung am Wochenende nicht mehr. Hier bin ich nur am Hobbynieren; eingemurmelt in einer Decke Muß morgen mittag wieder fit da ich vom KBR aus wieder eine Woche unterwegs bin.
23.01.2010 um 20:06 Uhr
rainerle in diesem Augenblick meinte ich die Arbeit hiiiiiier, Du Dödel Du ,-))))))) Für morgen mittag kann ich z. Thema Erkältung nur sagen, eine Woche kommt sie, eine Woche bleibt sie, eine Woche geht sie und wenn man krank ist, ist man krank, Donnerwetter!
23.01.2010 um 20:10 Uhr
Frage - müssten nicht die Wahlvorstände den BR-Beschluss vor dem ArbGericht angehen und dem BR auferlegen nur einen Wahlvorstand zu bestellen? Also Wahlvorstand gegen Betriebsrat - der Arbeitgeber ist in dem Verfahren außen vor, er hat nur die Kosten?
26.01.2010 um 05:22 Uhr
Guten Morgen zusammen, vielen Dank für die vielfältigen Antworten. Leider sieht der Wahlvorstand aus der anderen betriebssstätte die mögl. Gefahr nicht und hat Fakten geschaffen. Wir werden also 2 Betriebsräte haben. Merci
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