Mitarbeiter aus Betriebsstätte A möchte sich in Betriebsstätte B zur Wahl aufstellen lassen. Ist das möglich?
Mitarbeiter aus Betriebsstätte A wurde zeitlich befristet (insgesamt bis jetzt z.B. 3 Jahre) zu Betriebsstätte B versetzt. Mitarbeiter der Betriebsstätte A würde sich aber gerne in Betriebsstätte B zu den Betriebsratswahlen 2006 aufstellen lassen.
Ist dies überhaupt möglich ohne eine dauerhafte Versetzung vor den Betriebsratswahlen 2006 zu beantragen? Oder müsste Mitarbeiter der Betriebsstätte A eine dauerhafte Versetzung zu Betriebsstätte B einreichen?
Was ist wenn aber von vorn herein eine dauerhafte Versetzung von Betriebsstätte A nach Betriebsstätte B nicht möglich ist?
Vielen Dank für Eure Meinungen!
Manfred
Community-Antworten (2)
28.09.2005 um 22:21 Uhr
Wählbar ist man nur, wenn man Arbeitnehmer im Betrieb B ist. Der Mitarbeiter darf zwar wählen aber nicht gewählt werden.
29.09.2005 um 12:53 Uhr
Hallo,
vielen Dank für Deine Antwort!
Der MA ist im Betrieb Dauerlutscher GmbH & Co KG tätig.
Betrieb Dauerlutscher GmbH & Co KG hat zwei Betriebsstätten – Arbeitsorte - Aussenstellen. Die Betriebsstätte A in Großpaffendorf und Betriebsstätte B im etwa 30 Km entfernten Kleinbirkendorf.
Der MA ist eigentlich in Betriebsstätte A in Großpaffendorf tätig nur wurde der MA vor etwa 2 Jahren zur Betriebsstätte B im etwa 30 Km entfernten Kleinbirkendorf versetzt und wird, erst einmal, noch mindestens 18 Monate in Betriebsstätte B bleiben.
Nun möchte sich der MA aber als BR aufstellen lassen da er dort ja nun noch ein Weilchen ausharren muss und der dortige BR ja für seine Belange zuständig ist.
Darf er sich aufstellen lassen?
BetrVG § 8 Wählbarkeit
(1) Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben. Auf diese sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden Zeiten angerechnet, in denen der Arbeitnehmer unmittelbar vorher einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) angehört hat. Nicht wählbar ist, wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.
Kann er dies notfalls gerichtlich durchsetzen?
Vielen dank für weitere Meinungen!
Manfred
Verwandte Themen
2 Betriebsstätten = 2 Betriebsräte. Jetzt will GF einen gemeinsamen Betriebsrat. Ist das rechtlich durchsetzbar?
ÄlterHallo, es sind ja nun demnächst wieder Betriebsratswahlen dazu habe ich mal einige Fragen. Firma A hat z.B. 1.000 Mitarbeiter auf zwei Betriebsstätten verteilt. Betriebsstätte A hat z.B. 300 M
Entscheidung einer Niederlassung keinen eigenen BR zu gründen
ÄlterZum nachfolgenden Sachverhalt haben wir als BR leider keine Kommentierung gefunden, die unser Problem adäquat abbildet. Vielleicht kann hier jemand eine Einschätzung oder einen Hinweis geben. Sachver
Vetretung von Betriebsteilen durch BR von anderen Betriebsteilen - wieweit ist das möglich?
ÄlterHallo, ich habe eine Frage zur Zugehörigkeit von Betriebsstätten. Folgende Situation und Historie besteht bei uns: Unser Unternehmen ist durch Abspaltung eines Teils von einem großen Unternehme
Neugründung Betriebsstätte oder nur Versuch der Schwächung des BR bzw. leichterer Kündigung
ÄlterGuten Tag, meine Frage : ist die neugegründete Betriebsstätte weiterhin dem alten Betriebrat zugordnet oder muss ein neuer betriebsrat in der neuen betriebsstätte gegründet werden? Es wurde eine
Neugründung BR - Nur in einer Betriebsstätte möglich?
ÄlterHallo zusammen, wir haben keinen BR und im Kollegium gibt es von Einzelnen die Überlegung einen BR zu gründen. Was nun folgt sind absolute Anfängerfragen, die bei einigen "alten Hasen" im BR Geschäft