W.A.F. LogoSeminare

Schichtzuschläge bei Versetzung in Normalschicht

S
schnulli
Jan 2018 bearbeitet

Wird ein MA vorrübergehend von 3-Schicht in Normalschicht versetzt, müssen nach meiner Ansicht die Schichtzuschläge einen bestimmten Zeitraum weiterbezahlt werden. Habe das mal irgendwo gelesen, finde aber keine Rechtsgrundlage. (MTV Metall Südbaden gibt nichts her)

1.11704

Community-Antworten (4)

FB
Frank B.

25.05.2005 um 10:17 Uhr

Das ist nicht so! Einen Anspruch auf die Zuschläge hat nur wer tatsächlich die entsprechende Arbeit auch geleistet hat. Ausnahme ist Freistellung BR- Tätigkeit, Urlaub o.ä. Wir haben dies zusätzlich in einer BV geregelt, das in solchen Fällen die Zuschläge 10 Arbeitstage weitergezahlt werden.

S
schnulli

25.05.2005 um 10:25 Uhr

Und kann dann der AG einfach in den Normalschichtbetrieb versetzen? Hat der BR keine Mitbestimmung?

M
merlin

25.05.2005 um 10:41 Uhr

Doch, aber nur über § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betr.VG

S
schnulli

25.05.2005 um 10:44 Uhr

Danke, hasst mir sehr geholfen

Ihre Antwort