Schichtzuschläge bei Versetzung in Normalschicht
Wird ein MA vorrübergehend von 3-Schicht in Normalschicht versetzt, müssen nach meiner Ansicht die Schichtzuschläge einen bestimmten Zeitraum weiterbezahlt werden. Habe das mal irgendwo gelesen, finde aber keine Rechtsgrundlage. (MTV Metall Südbaden gibt nichts her)
Community-Antworten (4)
25.05.2005 um 10:17 Uhr
Das ist nicht so! Einen Anspruch auf die Zuschläge hat nur wer tatsächlich die entsprechende Arbeit auch geleistet hat. Ausnahme ist Freistellung BR- Tätigkeit, Urlaub o.ä. Wir haben dies zusätzlich in einer BV geregelt, das in solchen Fällen die Zuschläge 10 Arbeitstage weitergezahlt werden.
25.05.2005 um 10:25 Uhr
Und kann dann der AG einfach in den Normalschichtbetrieb versetzen? Hat der BR keine Mitbestimmung?
25.05.2005 um 10:41 Uhr
Doch, aber nur über § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betr.VG
25.05.2005 um 10:44 Uhr
Danke, hasst mir sehr geholfen
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