Schichtausgleich für BR-Mitglieder?
Einige BR-Mitglieder sind im Schichtdienst tätig. Meistens haben wir montags unsere BR-Sitzungen, damit unsere BR-Mitglieder von der Nacht- und Spätschicht auch daran teilnehmen können. Eine rechtzeitige Schichtänderung (betrieblich veranlasst) wird durch ein Formular dem Vorgesetzten zur Kenntnisnahme vorgelegt. (Unterschrieben von BR-Mitglied, BR-Vors., Vorgesetzter und Personalleiter).
Nun meine Frage bezüglich auf die Schichtzulagen für die betroffenen BR-Mitglieder. Muss eigentlich der Arbeitgeber die ausgefallene Nacht-/Spätschichtzulagen bezahlen, bzw. den Verlust der Schichtzuschläge in Netto ausgleichen?
Der Arbeitgeber ist der Meinung, es besteht hier kein Rechtsanspruch auf Ausgleich der Schichtzuschläge für BR-Mitglieder, bzw. man könne dies angeblich nur durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung regeln. Normalerweise dürfen den BR-Mitgliedern aber keine Nachteile entstehen.
Gibt es eventuell dafür ein Rechtsurteil nach BetrVG? Dies würde uns weiterhelfen.
Community-Antworten (1)
31.08.2006 um 15:37 Uhr
Siehe Kommentierung zum §37 Abs.2 BetrVG, der Arbeitgeber hat shr wohl die Zuschläge zu bezahlen, allerdings brutto. Das bedeutet die Nachtschichtzuschläge werden bezahlt und versteuert.
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