Hallo zusammen,

wir sind gerade dabei in unserem Betrieb ERA einzuführen und stecken noch teilweise bei den Bewertungen der Arbeitsplätze fest.

Bei uns gilt der Tarifvertrag ERA für NRW.

Dazu habe ich zwei Fragen.

Wir haben einen Aufgabenbereich der mehrere Tätigkeiten umfasst.

Wir waren bisher immer der Meinung und so habe ich es auch im Tarifvertrag gelesen und verstanden, das wenn ein Aufgabenbereich mehrere Tätigkeiten umfasst, und dies Anlernzeiten beinhaltet, das diese Anlernzeiten addiert werden müssen.

Im Tarifvertrag im Anhang steht.

Die Arbeitskenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten können entweder durch zusammenhängende Anlernzeiten oder durch zeitlich getrenntes, aufeinander aufbauendes Anlernen erworben worden sein. Im Zweiten Fall ergibt sich die Dauer aus der Summe der aufeinander aufbauenden Anlernzeiten.

So verstehe ich nun das die Anlernzeiten addiert werden müssen.

Nun zitiert uns der AG den § 2 aus dem ERA Tarifvertrag NRW das bei der Bewertung der Arbeitsaufgaben das höchste „können“ entscheidend ist, und meint das mit dem höchsten „können“ wäre auch die höchste Anlernzeit zu bewerten.

Beispiel wie wir es verstehen: Tätigkeit 1 - 4 Wochen Anlernzeit, Tätigkeit 2 - 4 Wochen Anlernzeit, Tätigkeit 3 - 3 Monate Anlernzeit somit ergibt sich für uns eine gesamte Anlernzeit von 5 Monaten und ist damit bei den Arbeitskenntnissen in die Stufe 4 - Anlernen von 3 bis 6 Monate zu bewerten.

So meint der AG es zu verstehen: Tätigkeit 1 - 4 Wochen Anlernzeit, Tätigkeit 2 - 4 Wochen Anlernzeit, Tätigkeit 3 - 3 Monate Anlernzeit, und sagt dann die höchste Anlernzeit ist zu bewerten also 3 Monate und das wäre dann bei der Einstufung der Arbeitskenntnisse die Stufe 3 - Anlernen von 4 Wochen bis 3 Monate.

Würde mich Freuen eure Meinung dazu zuhören wie Ihr das versteht und uns eventuell noch Argumentationshilfen geben könntet.

LG WorkersCouncil