Kurzarbeit
Hallo zusammen,
ich hab da mal eine frage. hat der betriebsrat ein mitbestimmungsrecht bei kurzarbeit? wenn ja, wo steht das? oder hat der br nur ein informationsrecht? in wiefern kann der br denn mitbestimmen?
hoffe auf schnelle antwort!!
danke!!
Community-Antworten (3)
15.11.2010 um 17:34 Uhr
§87 Abs. 1, Punkt 2 und 3
"... Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
... 2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage.
- vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitzeit; ..."
15.11.2010 um 19:18 Uhr
champion, das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich nicht nur auf die Frage, ob und in welchem Umfang Kurzarbeit eingeführt werden soll, sondern ebenfalls mitbestimmungspflichtig ist die Frage, wie die verbleibende Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage verteilt werden soll, was man auch auf § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG stützen kann.
16.11.2010 um 00:02 Uhr
In aller Kürze: Voraussetzung für die (bleibende Zahlung von) Kurzarbeit (ergeld) ist eine Betriebsvereinbarung über die Modalitäten der Ausführung: http://www.arbeitnehmerkammer.de/mitbestimmung/haeufig-gestellte-fragen/kurzarbeit/
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