Betriebsratsvorsitz - Sind die Lohnzuschläge für Spät und Nachtschicht weiter zu zahlen?
Hallo,ich arbeite im 3 Schichtsystem wenn ich zum BR Vorsitzenden gewählt werde wird mich mein AG vom 3 Schichtsystem abziehen und in Tagschicht einsetzen.Sind die Lohnzuschläge für Spät und Nachtschicht weiter zu zahlen?(§37Betr VG)
Community-Antworten (7)
07.03.2010 um 12:34 Uhr
Mondlicht, "abziehen und in Tagschicht einsetzen" würdest Du das denn wollen?
07.03.2010 um 13:56 Uhr
@Mondlicht
laut BetrVG darfst du nicht schlechter gestellt werden als vor dem amt.
mfg
07.03.2010 um 13:58 Uhr
Warum sollte dein AG dieses tun,wenn du selber änderung des Arbeitsvertrages einwilligst,stehen dir diese Lohnzulagen nicht ,Solltest du auf dreischicht bleiben dürfen dir wegen der Betriebsratsarbeiten keinerlei Nachteile entstehen !!!
07.03.2010 um 13:58 Uhr
@Mondlicht Du bekommst die Zuschläge weiter, aber sie würden anders versteuert.
07.03.2010 um 13:59 Uhr
Mondlicht, § 37 Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis (2) Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
07.03.2010 um 14:13 Uhr
Immie, aber sie würden anders versteuert. die, die schon immer versteuert wurden, werden genauso versteuert wie bisher, die,die steuerfrei waren (Sonntag, Feiertag,Nachtarbeit), würden dann versteuert werden.
07.03.2010 um 14:35 Uhr
Ach nee:-) Also weniger.
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