W.A.F. LogoSeminare

Betriebsratsvorsitz - Sind die Lohnzuschläge für Spät und Nachtschicht weiter zu zahlen?

M
Mondlicht
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,ich arbeite im 3 Schichtsystem wenn ich zum BR Vorsitzenden gewählt werde wird mich mein AG vom 3 Schichtsystem abziehen und in Tagschicht einsetzen.Sind die Lohnzuschläge für Spät und Nachtschicht weiter zu zahlen?(§37Betr VG)

72007

Community-Antworten (7)

R
ridgeback

07.03.2010 um 12:34 Uhr

Mondlicht, "abziehen und in Tagschicht einsetzen" würdest Du das denn wollen?

R
Rattle

07.03.2010 um 13:56 Uhr

@Mondlicht

laut BetrVG darfst du nicht schlechter gestellt werden als vor dem amt.

mfg

T
TROISDORFER

07.03.2010 um 13:58 Uhr

Warum sollte dein AG dieses tun,wenn du selber änderung des Arbeitsvertrages einwilligst,stehen dir diese Lohnzulagen nicht ,Solltest du auf dreischicht bleiben dürfen dir wegen der Betriebsratsarbeiten keinerlei Nachteile entstehen !!!

I
Immie

07.03.2010 um 13:58 Uhr

@Mondlicht Du bekommst die Zuschläge weiter, aber sie würden anders versteuert.

N
nicoline

07.03.2010 um 13:59 Uhr

Mondlicht, § 37 Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis (2) Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

N
nicoline

07.03.2010 um 14:13 Uhr

Immie, aber sie würden anders versteuert. die, die schon immer versteuert wurden, werden genauso versteuert wie bisher, die,die steuerfrei waren (Sonntag, Feiertag,Nachtarbeit), würden dann versteuert werden.

I
Immie

07.03.2010 um 14:35 Uhr

Ach nee:-) Also weniger.

Ihre Antwort