Freistellung während der Wiedereingliederungphase
Hallo,
habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Ein Mitarbeiter ist seit längerem krank. Er hatte bereits vor seiner Krankheit gegen eine Abmahnung gerichtlich geklagt. Die GL hat nun beschlossen, dem MA gegen Zahlung einer Abfindung zu kündigen. Ein Angebot wurde dem MA während eines Gerichtstermins unterbreitet. Wir als BR haben der Kündigung zugestimmt, wenn der MA mit dem Angebot einverstanden ist. Die GL hat uns mitgeteilt, dass hier Einverständnis erzielt wurde und der MA zum 31.03.2011 gekündigt wurde.
Am 1.11.10 ist der MA wieder zur Arbeit erschienen, weil seine Wiedereingliederungsmaßnahme vom Arbeitgeber genehmigt wurde. An diesem Tag wurde er von seinem Vorgesetzten bis zum 31.3.2011 freigestellt und nach Hause geschickt.
Frage: Ist diese Vorgehensweise rechtens?
Bei einer Wiedereingliederung wird der Lohn ja von der Krankenkasse bezahlt. Hat sich der AG durch diese Verhaltensweise die Lohnfortzahlung gespart?
Danke für eure Hilfe.
Community-Antworten (2)
12.11.2010 um 22:33 Uhr
Während der Wiedereingliederung gibt es KEINEN Lohn sondern Krankengeld von der KK. Wo spart hier der AG etwas? Wenn ein Aulösungsvertrag unterschrieben wurde und der AN freigestellt wird bedarf es keiner Wiedereingliederung mehr. Auch muss KEIN AG einer Wiedereingliederung zustimmen.
12.11.2010 um 22:45 Uhr
Ich könnte dir jetzt auch inhaltlich antworten aber mal ernsthaft was anderes: was geht es euch an? Welchen Kopf macht sich hier der BR? Sonst keine Probleme?
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