Wiedereingliederung
Ich arbeite in der Altenpflege und bin seit 18.10. in der Wiedereingliederung, beziehe nur Krankengeld. Wie sieht meine Arbeitszeit aus? Habe ich weiterhin Schichtdienst und an Sonn und Feiertagen, obwohl ich keine Zuschläge oder Gehalt bekomme?
Community-Antworten (2)
12.11.2010 um 19:36 Uhr
Der Arzt legt fest wie und wann auch Std. die Wiedereingliederung erfolgen soll. Man ist in dieser Zeit weiter krankgeschrieben und erhält weiter "nur" Karnkengeld.
Aber der AG muss der Wiedereingliederung nicht zustimmen. Er kann auch sagen, krank dann bitte zu Hause bleiben.
12.11.2010 um 19:37 Uhr
Hallo chrissy, wenn Du schon seit 18.10. in der Wiedereingliederung bist, müßte es doch dazu schon eine Regelung geben?! Die Arbeitszeiten => wieviel Tage die Woche, wieviel Stunden am Tag u.U. auch welche Tage in der Woche und zu welchen Zeiten, sollten eigentlich im Wiedereingliederungsplan benannt sein, vielleicht besprichst Du das noch einmal mit Deinem Arzt, damit Du nicht gleich wieder krank wirst. Die Wiedereingliederung hat ja den Sinn, sich langsam wieder an das Arbeitsleben zu gewöhnen, allerdings auch, sich langsam wieder an alle Arbeitszeiten zu gewöhnen. Da ich aber weiß, was in der Altenpflege los ist, rate ich Dir wirklich, mit Deinem Arzt darüber zu sprechen. Alles Gute, Gruß, nicoline
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