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Fristen bei Gewährung von Urlaub

U
urpilscontainer
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Kollegen und Kolleginnen,

bei uns gibt es immer mal wieder das Problem, dass sich der Chef mit dem Bescheid über einen Urlaubsantrag relativ lange Zeit läßt. Gibt es vielleicht irgendwelche Richtlinien nach dem Motto nach soundso vielen Tagen nach Antragstellung oder bis soundso vielen Tagen vor dem beantragten Zeitraum, muss über einen Antrag entschieden sein?

Danke

4.63102

Community-Antworten (2)

W
Widder

11.11.2010 um 16:37 Uhr

Vielleicht hift dir das hier weiter

Urlaubsantrag genehmigen: das Bundesurlaubsgesetz enthält keine Regelung darüber, bis wann ein Arbeitgeber über einen Urlaubsantrag entschieden haben muss. Nach einhelliger Rechtsprechung wird allerdings verlangt, dass der Arbeitgeber „entweder in angemessener Zeit den Urlaubswünschen des Arbeitnehmers widerspricht, wenn er nicht beabsichtigt, dem Arbeitnehmer den Urlaub in der beauftragten Zeit zu gewähren. Erfolgt dieser Widerspruch nicht innerhalb einer angemessenen Zeitspanne, so darf der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass sein Urlaub entsprechend seinem Urlaubswünsche als gewährt gilt“ (so LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.1970 - Az. 3 Sa 89/70). Das Gericht hatte damals „einen Zeitraum von einem Monat nach Vorlage des Urlaubswunsches“ als angemessen angesehen.

gängige Frist (14 TG), innerhalb derer entschieden sein muss. Arbeitsgericht Frankfurt/Main (Az.: 5 Ga 286/03), dass ein AN Anspruch auf eine zügige Entscheidung bzgl. seines Urlaubsantrags hat.

D
DerAlteHeini

11.11.2010 um 19:46 Uhr

urpilscontainer warum schließt der BR mit dem Arbeitgeber keine BV "Urlaub" zu diesen Thema ab, damit könnten auch gleich diese Probleme geregelt werden. § 87 Abs. 1, Ziffer 1+5 BetrVG gibt dem BR doch jede Menge Möglichkeiten hier einzugreifen.

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