Erstellt am 11.11.2010 um 15:37 Uhr von Widder
Vielleicht hift dir das hier weiter
Urlaubsantrag genehmigen:
das Bundesurlaubsgesetz enthält keine Regelung darüber, bis wann ein Arbeitgeber über einen Urlaubsantrag entschieden haben muss. Nach einhelliger Rechtsprechung wird allerdings verlangt, dass der Arbeitgeber „entweder in angemessener Zeit den Urlaubswünschen des Arbeitnehmers widerspricht, wenn er nicht beabsichtigt, dem Arbeitnehmer den Urlaub in der beauftragten Zeit zu gewähren. Erfolgt dieser Widerspruch nicht innerhalb einer angemessenen Zeitspanne, so darf der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass sein Urlaub entsprechend seinem Urlaubswünsche als gewährt gilt“ (so LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.1970 - Az. 3 Sa 89/70). Das Gericht hatte damals „einen Zeitraum von einem Monat nach Vorlage des Urlaubswunsches“ als angemessen angesehen.
gängige Frist (14 TG), innerhalb derer entschieden sein muss.
Arbeitsgericht Frankfurt/Main (Az.: 5 Ga 286/03), dass ein AN Anspruch auf eine zügige Entscheidung bzgl. seines Urlaubsantrags hat.
Erstellt am 11.11.2010 um 18:46 Uhr von DerAlteHeini
urpilscontainer
warum schließt der BR mit dem Arbeitgeber keine BV "Urlaub" zu diesen Thema ab, damit könnten auch gleich diese Probleme geregelt werden. § 87 Abs. 1, Ziffer 1+5 BetrVG gibt dem BR doch jede Menge Möglichkeiten hier einzugreifen.