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Gehaltseinstufung

S
SabineBr
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

eine Mitarbeiterin kam heute auf mich zu. Sie hat einen Vertrag als Kassiererin, macht aber seit vier Jahren die Arbeiten einer Kassenleitung und das Woche für Woche. Bekommt aber das Gehalt einer Kassiererin. Jetzt wollte sie wissen, ob sie da nicht mehr Gehalt bekommen müsste. Als sie mal den Verwaltungschef darauf ansprach, hieß es, die Personalkosten wären eh schon zu hoch. Daraufhin sagte sie dann, sie will dann halt wieder nur Kasse machen, aber er meinte dann, dass ginge nicht .Ich persönlich würde da sofort ja sagen, dass sie mehr Gehalt bekommen müsste, wüßte aber gern von Euch, ob ich da richtig liege. Und wie wir das dann begründen müssen. Danke schon mal für Eure Antworten im voraus.

Gruß Sabine

2.412011

Community-Antworten (11)

W
wahlvst

10.11.2010 um 20:38 Uhr

SabineBr

Stellst Du die Frage als BR? Dann frage ich mich wo ward ihr bei der MB bei der faktischen Versetzung also § 99???

Der BR ist hier beim geld aber außen vor, ggf. muss der AN sekbst klagen

S
SabineBr

10.11.2010 um 21:10 Uhr

Bei der faktischen Versetzung gab es uns als BR noch nicht...der Verwaltungschef und auch gleichzeitig der "Kassenchef" war der alte BR...und was er der Kollegin geantwortet hat, habe ich ja schon geschrieben.

Dann können wir als BR also da nichts machen, okay. Aber können wir ihr da einen Tip geben, wie sie da vorgehen muss?

P
PTNetty

10.11.2010 um 21:20 Uhr

Wobei eventuell davon auszugehen ist, dass es sich um eine stillschweigend angenommene Vereinbarung handelt, da die Kollegin das nun schon 4!!! Jahre lang mitmacht. Da würde dann auch kein Klagen helfen. Fachanwalt?

Gruß PT Netty

L
Lotte

10.11.2010 um 21:33 Uhr

Sabine, gilt denn ein TV oder gibt es Entlohnungsgrundsätze?

S
SabineBr

10.11.2010 um 22:18 Uhr

ja, bei uns gilt der TV des Einzelhandels.

L
Lotte

10.11.2010 um 23:14 Uhr

Und dort ist das Gehalt der Kassenleitung geregelt? Dann sollte der BR den AG auffordern, den TV einzuhalten. Sollte der sich weiterhin weigern, müsste die AN klagen.

W
wahlvst

10.11.2010 um 23:23 Uhr

PT Netty

Wobei eventuell davon auszugehen ist, dass es sich um eine stillschweigend angenommene Vereinbarung handelt, da die Kollegin das nun schon 4!!! Jahre lang mitmacht. Da würde dann auch kein Klagen helfen.

Selbstverständlich hilft klagen, also das höhere Gehalt einklagen. Es wäre nur die Frage für wie lange rückwirkend es noch möglich wäre, also was verjährt wäre.

H
Hannoverer

11.11.2010 um 01:42 Uhr

Schon mal was von konkludenten handeln gehört?

R
rainerw

11.11.2010 um 02:32 Uhr

Dies kann man aber aushebeln , wenn man dem AG nachweisen kann das er den AN getäuscht hat und die zu einer Verschlechterung des Arbeitsvertrages führt. Und dann kommt noch die Besitzstandswahrung.

N
niemand

11.11.2010 um 09:04 Uhr

Wenn ihr im Tarif seid sollte das ganze ja kein Problem sein. Dann sollte wie Lotte schon schreibt der BR die Einhaltung des TV fordern. Will die GL nicht einlenkt sollte die AN zu ihrer Gewerkschaft gehen, die sie dann mit ihrer Forderung unterstützen. Meist reicht da schon ein Brief vom Gewerkschaftssekretär um das gewünschte zu erreichen.

S
sanifair

11.11.2010 um 16:08 Uhr

Die besitzstandswahrung wie sie BR erzählen gehören ins Märchenbuch

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