Gehaltseinstufung
Hallo,
eine Mitarbeiterin kam heute auf mich zu. Sie hat einen Vertrag als Kassiererin, macht aber seit vier Jahren die Arbeiten einer Kassenleitung und das Woche für Woche. Bekommt aber das Gehalt einer Kassiererin. Jetzt wollte sie wissen, ob sie da nicht mehr Gehalt bekommen müsste. Als sie mal den Verwaltungschef darauf ansprach, hieß es, die Personalkosten wären eh schon zu hoch. Daraufhin sagte sie dann, sie will dann halt wieder nur Kasse machen, aber er meinte dann, dass ginge nicht .Ich persönlich würde da sofort ja sagen, dass sie mehr Gehalt bekommen müsste, wüßte aber gern von Euch, ob ich da richtig liege. Und wie wir das dann begründen müssen. Danke schon mal für Eure Antworten im voraus.
Gruß Sabine
Community-Antworten (11)
10.11.2010 um 20:38 Uhr
SabineBr
Stellst Du die Frage als BR? Dann frage ich mich wo ward ihr bei der MB bei der faktischen Versetzung also § 99???
Der BR ist hier beim geld aber außen vor, ggf. muss der AN sekbst klagen
10.11.2010 um 21:10 Uhr
Bei der faktischen Versetzung gab es uns als BR noch nicht...der Verwaltungschef und auch gleichzeitig der "Kassenchef" war der alte BR...und was er der Kollegin geantwortet hat, habe ich ja schon geschrieben.
Dann können wir als BR also da nichts machen, okay. Aber können wir ihr da einen Tip geben, wie sie da vorgehen muss?
10.11.2010 um 21:20 Uhr
Wobei eventuell davon auszugehen ist, dass es sich um eine stillschweigend angenommene Vereinbarung handelt, da die Kollegin das nun schon 4!!! Jahre lang mitmacht. Da würde dann auch kein Klagen helfen. Fachanwalt?
Gruß PT Netty
10.11.2010 um 21:33 Uhr
Sabine, gilt denn ein TV oder gibt es Entlohnungsgrundsätze?
10.11.2010 um 22:18 Uhr
ja, bei uns gilt der TV des Einzelhandels.
10.11.2010 um 23:14 Uhr
Und dort ist das Gehalt der Kassenleitung geregelt? Dann sollte der BR den AG auffordern, den TV einzuhalten. Sollte der sich weiterhin weigern, müsste die AN klagen.
10.11.2010 um 23:23 Uhr
PT Netty
Wobei eventuell davon auszugehen ist, dass es sich um eine stillschweigend angenommene Vereinbarung handelt, da die Kollegin das nun schon 4!!! Jahre lang mitmacht. Da würde dann auch kein Klagen helfen.
Selbstverständlich hilft klagen, also das höhere Gehalt einklagen. Es wäre nur die Frage für wie lange rückwirkend es noch möglich wäre, also was verjährt wäre.
11.11.2010 um 01:42 Uhr
Schon mal was von konkludenten handeln gehört?
11.11.2010 um 02:32 Uhr
Dies kann man aber aushebeln , wenn man dem AG nachweisen kann das er den AN getäuscht hat und die zu einer Verschlechterung des Arbeitsvertrages führt. Und dann kommt noch die Besitzstandswahrung.
11.11.2010 um 09:04 Uhr
Wenn ihr im Tarif seid sollte das ganze ja kein Problem sein. Dann sollte wie Lotte schon schreibt der BR die Einhaltung des TV fordern. Will die GL nicht einlenkt sollte die AN zu ihrer Gewerkschaft gehen, die sie dann mit ihrer Forderung unterstützen. Meist reicht da schon ein Brief vom Gewerkschaftssekretär um das gewünschte zu erreichen.
11.11.2010 um 16:08 Uhr
Die besitzstandswahrung wie sie BR erzählen gehören ins Märchenbuch
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