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Stellenausschreibung ohne Lohn und Gehaltsangaben (§ 99 BetrVG)?

B
br-knowhow
Jan 2018 bearbeitet

Habe da mal eine Frage: Bei uns wurde eine Stellenausschreibung veröffentlicht die jedoch keine Angaben zur Lohn und Gehaltseinstufung enthält. Ich bin der Meinung, dass dies nach § 99 BetrVG aber aus einer Stellenausschreibung ersichtlich sein muss. Ich bin auf der Suche nach einem Urteil oder einer Regelung wo genau dieses Problem eindeutig beschrieben und gelöst ist. Wer kann mir dazu Näheres dazu sagen und helfen.

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Community-Antworten (2)

R
ridgeback

08.11.2008 um 07:34 Uhr

@BR-KnowHow, der AG brauch inhaltlich nur: Angaben über den zu besetzenden Arbeitsplatz und die Anforderungen, die der Bewerber erfüllen muss zu machen (BAG vom 23.2.1988, Az. 1 ABR 82/86). Ein Mitbestimmungsrecht des BR über die an die Bewerber zu richtenden pers. und fachl. Voraussetzungen und die Art und Weise sowie den Inhalt der Ausschreibung besteht nicht (BAG vom 27.10.1992, Az. 1 ABR 4/92). Ihr könnt ja, wenn der AG mitspielt, eine freiwillige BV darüber absckiessen.

I
Immie

08.11.2008 um 09:19 Uhr

@BR-KnowHow Bei der Anhörung sollten diese Angaben dann aber dabei sein.

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