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Übernahme nach 613a - wie sieht es dann mit Stundenzahl und Gehaltseinstufung aus?

H
hasi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, hier ein paar Fragen ich hoffe auf viele Antworten. Wir sind übernommen worden nach 613a. Nun im August ist das Jahr rum und es tut sich schon einiges. Es sollen Versetzungen vorgenommen werden. Wer nicht will kann im August ohne Arbeit da stehen wird dem Angestellten gesagt. Nun meine Fragen: Kann er Betriebsbedingt im August gekündigt werden wenn er eine Versetzung nicht zustimmt? Wie sieht es mit Stundenreduzierung aus? Kann die Stundenzahl eines Angestellte ohne seine Zustimmung reduziert werden? Und wie sieht es mit der Einstufung des Gehaltes aus? Kann auch das gekürzt werden? Bitte antwortet mir schnell. DANKE!!!

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Community-Antworten (4)

L
Lotte

18.02.2008 um 21:36 Uhr

hasi, ohne Einwilligung kann der AG keine arbeitvertraglichen Änderungen vornehmen. D.h., dass er die AZ oder das Gehalt nur per Änderungskündigung ändern kann. Bei Versetzungen dagegen kommt es auf die Gestaltung des AV an, ob vorher eine Änderungskündigung erforderlich ist.

DAH
Der alte Heini

19.02.2008 um 01:46 Uhr

Genanntes würde dann über Änderungskündigungen laufen müssen. Der Mitarbeiter kann die Änderungskündigung unter Vorbehalt annehmen und innerhalb der entsprechenden Frist Kündigungsschutzklage erheben in der die Änderungskündigung überprüft wird.

K
klinik

19.02.2008 um 09:29 Uhr

@hasi,

mir stellt sich die Frage, habt Ihr jetzt schon einen BR? Wenn ja und der Übergang nach §613 a BGB passiert ist, lasst Euch die Überleitungsvereinbarung zeigen (hatten wir gemacht, hatten vor einem Jahr den selben Fall vom Land zu Privat). Es kann sein dass in dieser Vereinbarung zwischen dem Käufer und Verkäufer ganz wichtige Punkte zum Thema Personal oder Investitionen enthalten sind, fragt nach. Nach § 80 BetrVG reicht der Verdacht der Zuständigkeit des BR aus um einen Informationsanspruch beim AG auszulösen.

V
VIONÄR

19.02.2008 um 10:11 Uhr

Ich halte diese Betriebsübergänge nach 613a fast immer für ein Mittel, um sich unbequemer Abteilungen zu entledigen und kostenmäßig spätestens nach dem Jahr die Mitarbeiter abzuzocken, wenn du nicht mitmachst, dann bist du weg vom Fenster.

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