Kurzarbeit
hallo,
unsere firma arbeitet seit 1.2. 2009 in kurzarbeit. ( 2 jahre beantragt ). der arbeitgeber will jetzt wieder vollarbeiten lassen( nach 21 monaten ). (ab 1.11.2010 ). kann er nach 3 monaten vollarbeit wieder die restlichen 3 monate nachholen wenn die auftragslage wieder schlechter wird. (mit bezahlung der sozialbeiträge durchs amt ), oder fängt dann eine neue kurzarbeitsregelung an. ( gesetzlich ein halbes jahr ) mit bezahlung der sozialbeiträge durch den arbeitgeber.
vielen dank
Community-Antworten (1)
11.11.2010 um 20:34 Uhr
. . . von einer "Splitting"-Regelung der Kurzarbeit habe ich bisher noch nix gehört. Meines Erachtens nach ist die eine Geschichte beendet und dann beginnt eine neue Kurzarbeitsregelung . . .
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