Rechtsprechung?
Der AN muss bei Personalausfall grundsätzlich auch kurzfristig zur Verfügung stehen! (Aus Rubrik Rechtsrat)
Verdi Aufruf : Wehrt euch, Dienstplan ist mit Genehmigung bindend und ein AN darf daher auch sagen: "NEIN" Im Frei entscheidet jeder für sich selbst!!!
Der AG muß eine Dienstplanänderung frühzeitig (4-5 TAge) vorher bekannt geben!
WAS DENN NUN VON ALL DEM???? WAS IST DENN NUN DAS RECHT DES AN?????
Community-Antworten (3)
09.11.2010 um 15:07 Uhr
. . . aus welcher "Rubrik Rechtsrat" hast Du denn diesen hübschen Satz, dass der AN bei Personalausfall grundsätzlich kurzfristig zur Verfügung stehen muss? Schau mal lieber auf die offiziellen Seiten z.B. ver.di und ähnliche und haltet Euch daran - es sei denn, Ihr habt in Euren Arbeitsverträgen eine Dauerbereitschaft vereinbart . . .
Im Übrigen ergibt sich das Recht (wenn man nichts anderes vereinbart hat) aus den arbeitsvertraglichen Pflichten. Ich muss lediglich an den Tagen, die per Dienstplan festgelegt sind, dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen. Da darf er mir im Rahmen des § 106 GewO sagen, was ich wann für meinen Lohn zu tun habe.
09.11.2010 um 19:43 Uhr
ich glaube hier werden 2 Sachen vermischt... das eine ist wenn es z.B. wirklich brennt (ich meine nun wirklich so mit Flammen) dann kann der AG z.B. durchaus den AN anweisen zu helfen. Das andere ist der normale Planungsprozess. Da muss der AG sich schon mal an seiner Planung festhalten lassen
09.11.2010 um 23:24 Uhr
. . . wenns richtig brennt, kommt bei uns in der Gegend meist die Feuerwehr ;-))
Verwandte Themen
Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit - für Ansprüche vor dem 02.08.2006 ein Vertrauensschutz für die Arbeitgeber in die bisherige Rechtsprechung des BAG?
ÄlterViele Betriebsräte treibt das Thema "Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit" um. Das BAG hat sich sehr kurzfristig nach dem EuGH-Urteil der Sache angenommen. Es gibt eine
Einsatz von Ein-Euro-Jobbern ist mitbestimmungspflichtig
ÄlterMan glaubt es kaum! Neuer Beschluß. Fundstelle www.arbeitsrecht.de Der Einsatz von so genannten Ein-Euro-Kräften bei den Verwaltungsbehörden in Hessen unterliegt der Mitbestimmung des jeweiligen P
Nachträgiche Stimmabgabe: Berechnung Dreitage-Frist, § 35 Abs. 1 S. 2 WO
Wie gestaltet sich die Berechnung Dreitage-Frist in § 35 Abs. 1 S. 2 Wahlordnung vor dem Hintergrund der Rechtsprechung BAG 27.11.2024 – 7 ABR 32.23, NZA 2025 insbesondere in Hinblick auf die dortige
Lehrgang Rechtsprechung aktuell - Anspruch?
ÄlterHat ein Betriebsratsmitglied Anspruch auf den Lehrgang Rechtsprechung akltuell ?????????
Ersatzeinstellung für BR-Mitglieder - Rechtsprechung bzw. Kommentare?
ÄlterDer Arbeitgeber ist verpflichtet während meiner BR-Tätigkeit meine arbeitsvertraglichen Aufgaben zu verteilen bzw. eine Ersatzeinstellung vorzunehmen (z. B. Honorarkraft). Wo finde ich hierzu aktuelle