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Rechtsprechung?

F
Foersterin
Nov 2016 bearbeitet

Der AN muss bei Personalausfall grundsätzlich auch kurzfristig zur Verfügung stehen! (Aus Rubrik Rechtsrat) Verdi Aufruf : Wehrt euch, Dienstplan ist mit Genehmigung bindend und ein AN darf daher auch sagen: "NEIN" Im Frei entscheidet jeder für sich selbst!!!
Der AG muß eine Dienstplanänderung frühzeitig (4-5 TAge) vorher bekannt geben!

WAS DENN NUN VON ALL DEM???? WAS IST DENN NUN DAS RECHT DES AN?????

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Community-Antworten (3)

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wölfchen

09.11.2010 um 15:07 Uhr

. . . aus welcher "Rubrik Rechtsrat" hast Du denn diesen hübschen Satz, dass der AN bei Personalausfall grundsätzlich kurzfristig zur Verfügung stehen muss? Schau mal lieber auf die offiziellen Seiten z.B. ver.di und ähnliche und haltet Euch daran - es sei denn, Ihr habt in Euren Arbeitsverträgen eine Dauerbereitschaft vereinbart . . .

Im Übrigen ergibt sich das Recht (wenn man nichts anderes vereinbart hat) aus den arbeitsvertraglichen Pflichten. Ich muss lediglich an den Tagen, die per Dienstplan festgelegt sind, dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen. Da darf er mir im Rahmen des § 106 GewO sagen, was ich wann für meinen Lohn zu tun habe.

G
ganther

09.11.2010 um 19:43 Uhr

ich glaube hier werden 2 Sachen vermischt... das eine ist wenn es z.B. wirklich brennt (ich meine nun wirklich so mit Flammen) dann kann der AG z.B. durchaus den AN anweisen zu helfen. Das andere ist der normale Planungsprozess. Da muss der AG sich schon mal an seiner Planung festhalten lassen

W
wölfchen

09.11.2010 um 23:24 Uhr

. . . wenns richtig brennt, kommt bei uns in der Gegend meist die Feuerwehr ;-))

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