Ersatzeinstellung für BR-Mitglieder - Rechtsprechung bzw. Kommentare?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet während meiner BR-Tätigkeit meine arbeitsvertraglichen Aufgaben zu verteilen bzw. eine Ersatzeinstellung vorzunehmen (z. B. Honorarkraft). Wo finde ich hierzu aktuelle Rechtsprechung bzw. Kommentare ?
Community-Antworten (2)
28.06.2007 um 14:03 Uhr
@urbi, warum zerbrichst du dir den Kopf deines Arbeitgebers? :-))
28.06.2007 um 14:07 Uhr
@urbi §37 BetrVG Der AG muß dich für die erforderliche BRArbeit von deiner Arbeit befreien. Wie er das macht und organisiert ist sein Problem. Du meldest dich nur bei ihm ab. Gruss
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