Erstellt am 22.05.2007 um 10:55 Uhr von SSGG
Dir auch einen schönen guten Morgen!
Das entscheidet der BR nach pflichtgemäßen Ermessen, solange dieses Seminar für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich ist!
Erstellt am 22.05.2007 um 11:50 Uhr von waschbär
Haniball,
Das Seminar "Rechtsprechung akltuell" ..... Frage bitte beim Betreiber nach wie Du als BRM , darfauf Anspruch haben könnstest ! Sprich ist es was Besonders oder Allg nötig ?
Zählt es als BR Seminar ?
Erstellt am 22.05.2007 um 13:56 Uhr von waschbär
Hanibal,
Da ich auch mal wieder was Produktives von mir geben möchte .-)
Nach § 37 Abs. 6 BetrVG haben Mitglieder des Betriebsrates Anspruch auf Schulungen, soweit in den Schulungen für die Betriebsratsarbeit „erforderliche“ Schulungsinhalte vermittelt werden. Sollte es sich um eine für die Betriebsratsarbeit „erforderliche“ (= notwendige) Schulung handeln, ist der Arbeitgeber zur Kostentragung der Schulung verpflichtet. Hier ist die Kenntnis des Schulungsinhalts „Land und Waschbären in Nordamerika“ u.U. zwar wünschenswert, jedoch für die tägliche Betriebsratsarbeit nicht notwendig, so dass ein Schulungsanspruch des BR nicht besteht.
Schade aber ich musste damit leben .
Erstellt am 23.05.2007 um 00:06 Uhr von peters
Um waschbär's Aussage vielleicht ein wenig zu präzisieren (falls das überhhaupt noch notwendig ist ;-):
Ich nehme mal an, dass es um Rechtsprechung im Arbeitsrecht geht. Dann wäre es was für den BR.
Bei Familien- oder Erbschaftsrecht eher weniger.
Erstellt am 23.05.2007 um 08:25 Uhr von Haniball
muß nicht im Betrieb ein aktuelles Thema anstehen, das in dem Lehrgang auch behandelt wird??????
Erstellt am 23.05.2007 um 09:14 Uhr von spider
Nein, muß es nicht. Wäre ja auch schlecht wenn man sich erst bei anstehenden Problemen Schulen lassen könnte...
Bis die Schulung dann stattgefunden hat ist das Kind evtl. schon in den Brunnen gefallen.
Erstellt am 23.05.2007 um 10:03 Uhr von SSGG
gerade bei aktueller BAG Rechtsprechung kann sich der BR nicht auf ein Selbststudium verlassen und verweisen lassen!