Erstellt am 08.11.2010 um 17:04 Uhr von Petrus
> Bedeutet das, dass man zu diesen Anlässen bezahlt frei bekommt, ohne dass man
> Urlaubstage "opfern" muss?
Im Prinzip ja. Kann aber im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag auch anders geregelt sein.
> in der Regel bis zu 5 Arbeitstagen
das dürfte eher die Ausnahme sein - je 1 Tag ist eher üblich...
> die Pflege eines kranken Kindes unter zwölf Jahren
in der Regel nicht wegen §616 Satz 2 BGB: Da in diesem Fall die Kasse Krankengeld zahlt ...
> und andere außerordentliche Vorkommnisse in der Familie des Arbeitnehmers
> (Geburten, Hochzeiten
wenn nicht Abbedungen, ist hier jeweils 1 Tag üblich
> Krankheitsfälle
Nein, da hier andere Gesetze greifen (EntgFG bei eigener Krankheit, SGB V bei Krankheit von Kindern unter 12).
> Todesfälle
1 bis 2 Tage, nur in seltenen Ausnahmefällen mehr.
> notwendige Arztbesuche.
Nur, wenn sie nicht außerhalb der Arbeitszeit möglich sind.
Erstellt am 10.11.2010 um 16:18 Uhr von Sissi
Danke schön für die prompte Antwort, das hilft uns weiter!!
Schöne Grüße
Sissi