Folgende Frage hätten wir an Euch: Es heißt doch "Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung, wenn sie für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit (in der Regel bis zu 5 Arbeitstagen) durch einen in ihrer Person liegenden Grund ohne Verschulden an der Dienstleistung verhindert werden (§ 616 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch). Derartige Gründe sind die Pflege eines kranken Kindes unter zwölf Jahren und andere außerordentliche Vorkommnisse in der Familie des Arbeitnehmers (Geburten, Hochzeiten, Krankheitsfälle, Todesfälle), notwendige Arztbesuche." Bedeutet das, dass man zu diesen Anlässen bezahlt frei bekommt, ohne dass man Urlaubstage "opfern" muss? Wir blicken da nicht recht durch, leider. Ich hoffe, Ihr könnt uns helfen, Danke schon mal