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Betriebsratsmitglied ändert seinen Dienstplan

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Zoraki
Okt 2021 bearbeitet

Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier jand weiterhelfen, in Eigenrecherche habe ich leider nichts dazu gefunden.

Ich bin ordentliches Mitglied im Betriebsrat und in diversen Ausschüssen.

Ist es einen BR-Mitglied erlaubt, eigenständig bei einem "spontanen Termin", der nicht geplant war, oder einer wichtigen Aufgabe (z.B. Recherchearbeiten zu einer BV), seinen vom Arbeitgeber vorgegeben Dienstplan "kurzfristig", d.h. ca. 3-4 Tage vor diesem Termin zu ändern ? (natürlich mit Info an den Arbeitgeber, dass der Diensplan für diesen Tag geändert werden muss )

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Community-Antworten (5)

S
stehipp

12.10.2021 um 16:20 Uhr

Ich würde jetzt mal mit dem qualifizierten "es kommt darauf an" antworten. Spontane BR-Termine lassen sich logischerweise nicht vorab planen. Dann wäre er ja nicht mehr spontan. Sowas wird es immer mal wieder geben. Ob Recherchearbeiten da unbedingt dazu gehören sehe ich eher mal mit einem Fragezeichen. 3-4 Tage Vorlauf sollte es dem AG eigentlich ermöglichen, Ersatz zu organisieren. Es kann aber natürlich auch nicht sein, dass der Geschäftsbetrieb zum erliegen kommt, nur weil ein BR gerade meint, genau in dem Augenblick seine Recherchen machen zu müssen. Ich rate immer zu Fingerspitzengefühl und den Blick darauf, wie es wohl bei den Kollegen, die einen ja wieder wählen soll, ankommt.

K
Kjarrigan

12.10.2021 um 16:20 Uhr

Ein BRM ist für notwendige BR Arbeit von der Arbeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts freizustellen. Das kann auch kurzfristig sein. BR Arbeit ist in der Regel während der "normalen" Arbeitszeit zu leisten. In Ausnahmefällen aber auch außerhalb seiner "normalen" Arbeitszeit.

Was du jetzt genau mit Änderung des Dienstplanes meinst, kann ich so nicht nachvollziehen. Also wenn du z.B. Nachtschicht hast und dir dann plötzlich 1 Tag vorher einfällt, dass du noch ganz schnell was recherchieren musst und das nur in Frühschicht geht, dann dürfte es sich eher um eine "großzügige eigenmächtige Auslegung" der Regelung handeln.

Z
Zoraki

12.10.2021 um 16:26 Uhr

Danke schonmal für die Schnellen Antworten. Mit den Rechrechearbeiten meine ich eher die Ausarbeit einer BV (hatte mich vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt)

Mir geht es darum : Ich habe gestern (Montag) mit 2 anderen Kollegen aus dem Arbeitskreis für Freitag einen Temrin gemacht, um diese BV auszuarbeiten. Meine eigentliche Schicht hätte 07:30 Uhr angefangen, der Termin findet aber bereits um 07:00 Uhr statt, sodass ich meinen Teamleitern eine Mail geschrieben habe, dass ich am Freitag um 07:00 Uhr anfange. Der Temrin geht auch nur ca. 2 Stunden und ich hab damit bis 15:30 Uhr Schicht.

M
Matze

12.10.2021 um 16:29 Uhr

§37 (2) BetrVG: "Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist." Das Betriebsratsmitglied entscheidet selbst. §37 (3) "Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Betriebsbedingte Gründe liegen auch vor, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann. Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten." Zweifelt der Arbeitgeber die Notwendigkeit der Tätigkeit an, muss er vor das Arbeitsgericht. Die Kosten trägt der Arbeitgeber. Günstiger wäre ein klärendes Gespräch im "Monatsgespräch" zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber.

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Relfe

12.10.2021 um 17:01 Uhr

Inwieweit die Vorbereitung einer BV mit einer Arbeitsgruppe es nicht zulässt um 07:30 Uhr anzufangen, sondern um 07:00 Uhr hängt sicher von den Schichtzeiten der AG-Mitglieder ab, aber wenn die alle normal um 07:30 hätten anfangen müssen, ist die Verschiebung der Anfangszeit wohl eher unbegründet (von unterschiedlichen Arbeitszeiten wurde vom Ersteller nichts geschrieben) Und wenn die Kollegen tatsächlich um 07:00 Uhr anfangen, dann wäre der Beginn um 07:30 auch in deren AZ gefallen. Wäre interessant zu wissen, warum einer die AZ vorverlegen musste, wenn alle innerhalb der normalen AZ den BR-Termin hätten wahrnehmen können. Zumal die sich selbst den Termin organisiert haben.

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