Hallo,

ich habe da mal eine Frage zur Eingruppierung von Mitarbeitern. Mitte vergangenen Jahres wurde ein neuer Mitarbeiter befristet eingestellt. Der damalige BR wurde quasi auf Knien angefleht, der Einstellung und Eingruppierung (Manager) zuzustimmen.

Nun hat der ArbG festgestellt, dass der Kollege der Verantwortung nicht gewachsen ist und möchte den Vertrag "ändern":

1. Der Mitarbeiter soll in eine niedrigere Gehaltsgruppe (cirka 300 Euro weniger) eingruppiert werden.

2. Der Vertrag soll erneut befristet werden.

Der Mitarbeiter schilderte uns, dass er vom Abteilungsleiter aus gewissen Dingen der Abteilung rausgehalten wird und somit garnicht die Möglichkeit hat, sein Potenzial zu zeigen und zum Vorteil des Unternehmens einsetzen kann. Er würde der Anpassung trotzdem zustimmen, um seinen Arbeitsplatz zu behalten, allerdings haben wir (BR) Bedenken gegen diese Maßnahmen:

Auch in der Vergangenheit wurden Mitarbeiter, die ursprünglich als "Manager" eingestellt wurden, zumindest auf dem Papier umgruppiert, soll heißen: Der Mitarbeiter trägt zwar nicht mehr den Titel "Manager" bekommt aber immer noch das Gehalt! Finden wir dem oben geschilderten Fall gegenüber ungerecht! Ganz zu schweigen, dass dem alten BR bei der diesjährigen Lohnanpassung gesagt wurde, dass die Arbeit bei uns gegenüber der Konkurrenz zu teuer wäre und die Anpassung könne daher nur sehr gering ausfallen.

Wir (BR) glauben, wenn wir der Umgruppierung nicht zustimmen, wird dem Kollegen gekündigt, wir möchten aber trotzdem eine "gerechte" Entscheidung treffen.

Welche Möglichkeiten haben wir die Entscheidungen der vergangenen Jahre zu ändern und eine Lohngerechtigkeit im Unternehmen herzustellen. Wir würden dem Mitarbeiter gern empfehlen, das Angebot des ArbG nicht anzunehmen. Leider besteht bei uns kein Tarifvertrag, der solche Dinge vermutlich regeln würde.

Danke für jede Antwort!


Andreas Schierhold