Eingruppierung Lohn-/Gehaltsgruppen
Hallo,
ich habe da mal eine Frage zur Eingruppierung von Mitarbeitern. Mitte vergangenen Jahres wurde ein neuer Mitarbeiter befristet eingestellt. Der damalige BR wurde quasi auf Knien angefleht, der Einstellung und Eingruppierung (Manager) zuzustimmen.
Nun hat der ArbG festgestellt, dass der Kollege der Verantwortung nicht gewachsen ist und möchte den Vertrag "ändern":
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Der Mitarbeiter soll in eine niedrigere Gehaltsgruppe (cirka 300 Euro weniger) eingruppiert werden.
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Der Vertrag soll erneut befristet werden.
Der Mitarbeiter schilderte uns, dass er vom Abteilungsleiter aus gewissen Dingen der Abteilung rausgehalten wird und somit garnicht die Möglichkeit hat, sein Potenzial zu zeigen und zum Vorteil des Unternehmens einsetzen kann. Er würde der Anpassung trotzdem zustimmen, um seinen Arbeitsplatz zu behalten, allerdings haben wir (BR) Bedenken gegen diese Maßnahmen:
Auch in der Vergangenheit wurden Mitarbeiter, die ursprünglich als "Manager" eingestellt wurden, zumindest auf dem Papier umgruppiert, soll heißen: Der Mitarbeiter trägt zwar nicht mehr den Titel "Manager" bekommt aber immer noch das Gehalt! Finden wir dem oben geschilderten Fall gegenüber ungerecht! Ganz zu schweigen, dass dem alten BR bei der diesjährigen Lohnanpassung gesagt wurde, dass die Arbeit bei uns gegenüber der Konkurrenz zu teuer wäre und die Anpassung könne daher nur sehr gering ausfallen.
Wir (BR) glauben, wenn wir der Umgruppierung nicht zustimmen, wird dem Kollegen gekündigt, wir möchten aber trotzdem eine "gerechte" Entscheidung treffen.
Welche Möglichkeiten haben wir die Entscheidungen der vergangenen Jahre zu ändern und eine Lohngerechtigkeit im Unternehmen herzustellen. Wir würden dem Mitarbeiter gern empfehlen, das Angebot des ArbG nicht anzunehmen. Leider besteht bei uns kein Tarifvertrag, der solche Dinge vermutlich regeln würde.
Danke für jede Antwort!
Andreas Schierhold
Community-Antworten (5)
21.05.2006 um 12:47 Uhr
Hallo Andreas Erst mal eine Gegenfrage!
Manager ?
Wäre mal zu prüfen ob das nicht ein Angestellter nach § 5 BetrVG ist!
21.05.2006 um 13:06 Uhr
Der Mitarbeiter ist ein Angestellter nach § 5 BetrVG. Ich glaube, die Bezeichnung "Manager" wurde vom ArbG für diesen Mitarbeiter, und auch alle anderen,nur gewählt, da er den "normalen" Angestellten in dieser Abteilung Aufträge erteilen kann. Er hat jedoch nicht die Rechte des Absatz 3 oder die Stellung des Absatz 2 § 5 BetrVG. Gleiches galt und gilt auch für die anderen im Beitrag genannten Arbeitnehmer. Ich habe bei der gerade durchgeführten BRWahl Bedenken dahingehend geäußert, dass diese "Manager" an der Wahl teilnehmen. Der Mitarbeiter, um den es hier geht, hat einen befristeten Vertrag, da er nur für die Zeit der Elternzeit einer anderen Kollegin eingestellt wurde. Diese Kollegin war sogar Mitglied im alten BR und im KonzernBR und trug ebenfalls den Titel "Manager".
Leider fehlen mir hier, obwohlich bereits seit 3 Jahre in dem Unternehmen beschäftigt bin, die notwendigen Informationen welche Rechte und Pflichten diese "Manager" haben besondern bezogen auf den § 5 BetrVG. Vielleicht sollten ich hier besser den Begriff "Gruppenleiter" oder "Bereichsleiter" für diese Mitarbeiter wählen.
21.05.2006 um 13:42 Uhr
Nochmals Hallo Wie lange laüft die Elternzeit noch?
- Der Vertrag soll erneut befristet werden? Über die Elternzeit hinaus?
Gruß BMW
21.05.2006 um 14:38 Uhr
Hallo BMW,
Die Elternzeit müßte noch bis Mitte 2007 laufen. Ich gehe hier mal davon aus, dass die Kollegin sich nur für die ersten 2 Jahre festgelegt hat. Leider kann ich dies erst kommende Woche klären.
zu 2.: Ich gehe hier mal davon aus, dass der ArbG den Vertrag, trotz der "Befristung" auf die Elternzeit, zunächst auf 1 Jahr befristet hat. Dieses tut er bei allen neuen Mitarbeitern. Dieser Vertrag müßte Ende dieses Quartals auslaufen. Ich gehe mal davon aus, dass der Vertrag wieder für ein Jahr befristet werden soll und somit zum voraussichtlichen Ende der Elternzeit ausläuft.
21.05.2006 um 15:31 Uhr
Hallo Andreas Dann dürfte sich der Kollege doch im Klaren sein das sein Vertrag nach dieser Zeit sicherlich nicht verlängert wird. In diesem Fall würde ich mich persönlich nicht auf eine Gehaltskürzung einlassen nicht unter dieser Voraussetzung.
Ihr solltet euch mit dem besagten Kollegen zusammensetzen und weitere Vorgehensweise besprechen.
Ein Weg wäre evtl.
Mit dem AG in Verhandlungen zu treten wie es denn Aussehen würde wenn er auf 300€ verzichtet ob es dann nicht zu einem Unbefristeten Arbeitsverhältnis kommen kann!
Fußnote: Da er ja einen Befristeten AV hat dürfte er auch nichts zu verlieren haben. Ansonsten sollte er einen Arbeitsrechtler mit der Sache Gehaltskürzung beauftragen! Berichte doch mal über den Ausgang! Gruß BMW
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