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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Freistellung

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Heulsuse
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein neuer BR, es gab zwar schon immer einen und der alte BRV und stellv. BRV wurden abgewählt. Der alte soll BRV fungiert nun als stellvert. und soll den neuen BRV zu allem Unglück auch noch eine Frau unterstützen. Das tut er natürlich nur sehr unzureichend. Und läßt sie überall ordentlich auflaufen. Nun die Frage zur Freistellung die neue BRV will nur eine Freistellung von 80 %, als alte besteht aber auf 100 %, geht das bzw. kann das Gremium die Höhr der Freistellung diktieren. Der Stellv. will bzw. soll 50 %. Muß man 1,3 oder kann man 1, 5 Freistellung beim AG beantragen, damit noch die Luft für die 100 nach oben offen ist.

P.S. bevor man mich hier anklafft, bitte lieder gar keine Antwort. Man sollte auch respektieren wenn Fragen gestellt werden die für alte Hase Pillerpaller sind. Die haben auch mal klein angefangen. Danke

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Community-Antworten (8)

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polybär

01.06.2014 um 16:26 Uhr

@Heulsuse, ihr könnt Freistellungen verfallen lassen. Ihr könnt eure Freistellungen so anpassen wie ihgr das möchtet außer es wird zu Absurd. Das mit der Frau und der Unterstützung muss ich nicht Verstehen oder??

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AlterMann

01.06.2014 um 16:57 Uhr

Hallo Heulsuse, nach dem Gezeter in diesem Forum an diesem Wochenende finde ich Dein P.S. durchaus angemessen. ;-) Zu Deiner Frage: Freistellungen sind ein Recht des BR als Ganzes. Ihr solltet die Frage im Gremium besprechen und dabei die verschiedenen Möglichkeiten diskutieren. Dabei könnten so Überlegungen eine Rolle spielen wie z.B.:

  • Wer übernimmt welche Aufgaben im BR, und wieviel Zeit braucht er/sie dazu?
  • Wer kann sich im Betrieb eventuell leichter kurzfristig für BR-Aufgaben freimachen als andere?
  • Ist es sinnvoll, die Freistellungen auf Kollegen in verschiedenen Betriebsteilen aufzuteilen?
  • ist es sinnvoll, Freistellungen auf z.B. 75% zu begrenzen, damit die freigestelleten BRM nicht den Kontakt zur Arbeit verlieren? u.s.w. Jedenfalls gibt es keinen Automatismus, dass die Freistellungen (nur) für die BRV genutzt werden. Und einen stellv. BRV, der mit der BRV nicht zusammen arbeiten will, würde ich abwählen. Wenn das bei Euch nicht geht, dann könntet Ihr ihm mindestens klar machen, dass er seine Freistellung bei unkollegialem Verhalten im Team ganz schnell wieder verlieren kann...
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Hoppel

01.06.2014 um 17:34 Uhr

@ Heulsuse

Liest man sich den § 38 BetrVG einmal ganz aufmerksam durch, wird man feststellen können, dass ein BR NICHT einfach mal so auf seinen Freistellungsanspruch verzichten kann.

So lautet der letzte Satz (Abs.1): Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können anderweitige Regelungen über die Freistellung vereinbart werden.

Übersetzt bedeutet das, dass ein BR beschließen kann den Freistellungsanspruch auf z.B. zwei BRM aufzuteilen. Aber ohne tarifvertragliche Regelung oder BV ist ein BR-Gremium gehindert, vom gesetzlich geregelten Umfang des Freistellungsanspruches abzuweichen.

Lesenswert: ArbG Wuppertal · Beschluss vom 23. Juli 2007 · Az. 8 BV 4/07

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wischwasch

01.06.2014 um 17:53 Uhr

Ich halte gar nichts von 80% (und 20%$ ein anderer). Wenn schon dann 100%. Die Befürchtungen, man würde den Anschluß im Job verlieren ist aus meiner Sicht unbegründet. Schließlich gibts den § 38 Abs. 4 BetrVG.

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polybär

01.06.2014 um 18:00 Uhr

Hoppel is klar, auch hier wieder die frage wer soll klagen? was tut der richter bloss wenn kein BRM die 20 oder 10% haben möchte ? den br entlassen???

ES geht NICHT um die Anzahl von Freigestellten! es geht hier um Stunden Anteile! Auf diese kann der BR Verzichten in dem sie nicht eingefordert werden. WICHTIG es geht nicht um die Zahl sondern um die Teilmenge. Wer von euch würde sich den bitte für 10% der Arbeitszeit Freistellen lassen? Und was soll er in dieser Zeit als BR erreichen?????? Bitte bedenk das auch die Fahrt zum BR von der eigentlichen Arbeitsstelle abgezogen werden muss.

G
ganther

01.06.2014 um 21:54 Uhr

Ich kenne inzwischen mehr als einen Richter der der Auffassung ist dass bei einer Aufteilung von Fertigstellung es nicht mehr möglich ist sich darüber hinaus noch freizustellen. Ich halte das für grenzwertig aber das war nicht irgendwer

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polybär

02.06.2014 um 12:42 Uhr

@ganther, ja das habe ich auch gelesen, mehr geht oft nicht da wird der AG bockig. wir haben diese probleme pauschal nicht. ich meine das wir aktuell mindest 1/2 freistellung mehr haben als vom §§ gefodert. dafür haben wir aber auch nicht immer aller prozente eingefordert. am ende haben wir aber mehr davon.

A
AlterMann

02.06.2014 um 14:53 Uhr

Hallo wischwasch,

von einer 20%-Freistellung halte ich auch nichts. Ich hatte Heulsuse aber so verstanden, dass es im Betrieb 2 Freistellungen gibt. Und da sind dann auch andere Stückelungen denkbar, z.B. 80 + 60 + 60%. Es ging mir eigentlich auch nicht darum, dass ein Freigestellter seinen Anschluss an den Job verliert, sondern dass er in einem Arbeitsteam kollegialen Austausch hat und ein Gefühl für die Belastungen und oft informellen Regelungen in seinem Betrieb behält. Es gibt schließlich BRVs, denen man die jahrelange Abkoppelung von der Praxis nur allzu deutlich anmerkt.

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