Hallo,

ein Mitarbeiter wurde betriebsbedingt zum 31.10. gekündigt, dieser hat noch einen Urlaubsanspruch von 15 Tagen, ist nun allerdings für die restliche Zeit im Unternehmen arbeitsunfähig geschrieben. Steht ihm hier ein Ausgleich des Urlaubsanspruches in Form von Arbeitsentgelt zu? Könnt ihr mir da mit einem Paragraphen helfen?

Ich bedanke mich herzlich für die Hilfe,
viele liebe Grüße