Freistellung
Hallo bin ein frischling und gleich BRV.
Nun habe ich mal eine Frage, wir haben eine freistellung beschlossen mit 15 std der brv und 5 der stell.v die woche nun haben wir aber für den monat 10/10 mehr std verfahren. ist das okay oder kann der chef uns auf die insgesammt 20 die woche festnageln.??? wir haben ein GBR wo wir aleine für die fahrzeit schon 2 std. brauchen die woche hin und zurück mit stau ;) und viele objekte ausserhalb unsere niederlassung.
vielen dank für eure hilfe
Community-Antworten (7)
04.11.2010 um 10:48 Uhr
Wieviel MA seit Ihr denn, könnt ihr nicht eine Vollfreistellung beschließen? BetrVG sieht vor, mindestens eine Freistellung ab 200 MA.
Trotzdem können alle BR sich bei Ihrem Vorgesetzten abmelden nach §37.2.
Ihr sagt das Ihr BR -Arbeit machen müßt und dann ist gut. Ihr braucht Ihm nicht zu sagen, was Ihr direkt macht und wie lange es dauert.
04.11.2010 um 10:50 Uhr
Hallo, Kainil hat völlig recht, er war nur schneller. Festnageln auf Betriebsratsstunden kann euch kein Chef. Nur daran denken bei den Stunden die über die Freistllung hinausgehen rechtmäßig an und abmelden. Gruß Jazzman
04.11.2010 um 10:57 Uhr
Die Std. für GBRarbeiten können hier nicht zu lasten des örtl. Gemiums BR gehen.
04.11.2010 um 11:08 Uhr
Ich danke euch rechtherzlich für eure Antworten...
Ich weiß uns steht eine vollfreistellung zu aber die wollten wir alle nicht aber nach dem der AG so uns nun kommt werden wir es uns noch mal überlegen. wir sind 368 MA ...
vielen lieben danke an allen
Gruß Wallraf
04.11.2010 um 15:33 Uhr
@ wallraf
Meinst du wirklich das 15 St/Woche bei 368 Beschäftigte für eine ordentliche BR-Arbeit ausreichen??? Wenn du wirklich in dich gehst und darüber nachdenkst, was ihr alles tun müßt, damit es auch rechtlich haltbar ist, reichen dir die 15 Stunden hinten und vorne nicht.
Nehmt eure Freistellung in Anspruch, ihr werdet sie brauchen.... Mach eine Schulung speziell für BRV dann gehen dir die Augen auf.
04.11.2010 um 16:26 Uhr
Die Freistellungen sind keine kann Bestimmung.
§ 38 Freistellungen (1) Von ihrer beruflichen Tätigkeit sind mindestens freizustellen in Betrieben mit in der Regel
200 bis 500 Arbeitnehmern ein Betriebsratsmitglied,
es muss nicht der BRV sein, es macht aber Sinn, wenn man die ganzen Aufgaben anschaut. Wir haben bei weniger Mitarbeitern sogar 2 Freistellungen durchsetzen können. Ihr habt mit dem Amt auch die Verpflichtung auf euch genommen nach dem Betrvg zu handeln. Das können die Kollegen auch von euch erwarten. Die restlichen BR sind für die von ihnen benötigte Zeit frei zustellen.
05.11.2010 um 09:18 Uhr
Hallo Wallraff,
Auch ich habe im Moment nur eine 2/3 Freistellung, da wir beim Erlass des Wahlausschreibens lediglich 185 MA waren. Jetzt sind wir auf 260 feste sowie 30-50 Leiharbneitnehmer angestiegen, und unsere GL verstößt regelmäßig( permanent) gegen das BetrVG. Meine Stellvertreterin läßt sich jetzt auch für 2 Tage in der Woche Freistellen( Beschluß wird nächste Sitzung gefasst, sowie ich werde auch wohl eine Volle Stelle nehmen. Situation bei uns ist, das wir jetzt 7 Standorte haben, die zwar räumlich relativ nahe sind, aber mann doch nicht so regelmäßig dort hinkommt.
Wird sicherlich lustig, wenn es vor das AG geht. Aber das wollen die doch.
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