Erstellt am 02.11.2010 um 19:00 Uhr von Lotte
kvbeh,
was würdest Du denn am Feiertag an Geld/Zeit vergütet bekommen, wenn Du arbeitest? Gilt ein TV?
Ergänzung: rechtlich ist es so:
"Die in § 3 Abs. 2 BUrlG getroffene Definition der Werktage als Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, sichert den gesetzlichen Freistellungszeitraum. Besteht an diesen Tagen Arbeitspflicht, sind sie urlaubsrechtlich wie Werktage zu behandeln" BAG Urteil vom 11. August 1998 - 9 AZR 111/ 97
Erstellt am 03.11.2010 um 15:37 Uhr von kvbeh
Hallo Lotte,
Wir bekommen wenn wir arbeiten natürlich auch die Feiertagszuschläge. Ein TV oder eine BV besteht nicht. Wenn wir an Wochenfeiertagen arbeiten bekommen wir auch einen Ersatzruhetag. Aber nicht wenn der Feiertag, wie in diesem Jahr auf das Wochenende fällt.
Also muss ich im 4-Schicht-System, wenn ich am Sonntag, den 31. Oktober 2010 frei haben möchte einen Tag Urlaub nehmen. Ist das richtig? Wenn ich laut Schichtplan am 25.12.2010 und 26.12.2010 arbeiten muss, ich aber frei haben möchte, muss ich also 2 Tage Urlaub nehmen? Wenn ich aber Urlaub vom 24.12.2010 bis 27.12.2010 nehmen möchte, zählen dann die Feiertage 25. und 26. als Feiertag oder muss ich da auch Urlaub schreiben?
Vielen Dank im Voraus